Schwere Anschuldigungen im Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis: Drei nicht berücksichtigte Buchläden werfen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eine Täuschung vor. In der Ablehnungs-Mail soll ein falscher Grund gestanden haben.
Riesen-Zoff um BuchpreisMinister soll Läden eiskalt getäuscht haben

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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht in der Kritik. (Archivbild)
Der Konflikt um drei als links geltende Buchläden, die vom Deutschen Buchhandlungspreis nicht ausgezeichnet wurden, spitzt sich zu. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, beschuldigen die betroffenen Läden aus Bremen, Göttingen und Berlin den Kulturstaatsminister nun, sie in der Ablehnungs-Mail angelogen zu haben.
Der Vorwurf: In dem Schreiben sei „wahrheitswidrig“ angegeben worden, die unabhängige Jury habe die Buchläden nicht für die Auszeichnung nominiert. In Wirklichkeit hatte Weimer sie aber nach eigenen Aussagen aufgrund von „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Gewinnerliste nehmen lassen.
Anwalt spricht von „feiger Lüge“
„Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige“, äußerte sich der Göttinger Jurist Sven Adam. Es werde nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kanzleramt erwogen.
Weimers Ministerium weist die Vorwürfe von sich. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der dpa, es sei eine „standardisierte Absage“ versendet worden, die an alle nicht prämierten Buchhandlungen ging.
„Aus Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe“, so die Sprecherin. Sie verwies diesbezüglich an das Bundesinnenministerium.
Klage auch in Köln eingereicht
Die Maßnahme von Weimer löst seit Tagen heftige Diskussionen aus. Der parteilose Politiker hatte erklärt, der aus Steuermitteln bezahlte Preis dürfe nicht „an Feinde des Staates“ vergeben werden. Die Rechtsbeistände der Buchläden haben laut eigener Aussage bereits Klage erhoben – unter anderem vor dem Verwaltungsgericht in Köln.
Auch die unabhängige Jury, welche die Gewinner bestimmt, distanzierte sich von dem Vorgehen. Der Ausschluss der drei Läden sei durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erfolgt und „lag außerhalb unseres Einflussbereichs“.
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird jedes Jahr an über 100 Buchgeschäfte in der Bundesrepublik vergeben. (red)
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