Neues Gesetz gibt Behörden krasse Werkzeuge gegen Hacker.
Der Staat schlägt zurückNeues Gesetz gibt BKA und BSI mehr Macht gegen Cyber-Angriffe.

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Unter anderem beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fallen zusätzliche Personalkosten an. (Archivfoto)
Deutschland rüstet im Netz auf. Ein neues Gesetz soll Sicherheitsbehörden krasse Werkzeuge gegen Cyber-Angriffe geben. Doch was bedeutet das für euch und eure Daten?
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es in sich hat. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) bekommen damit zusätzliche Kompetenzen, um Hacker-Attacken zu bekämpfen. Die Begründung: Als eine der führenden Wirtschaftsmächte Europas gerät Deutschland immer stärker ins Visier von Cyberkriminellen.
Die Angriffe werden zunehmend raffinierter und bergen ein hohes Risiko. Auch sogenannte hybride Bedrohungen nehmen zu. Die Regierung stellt klar: „Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz.“ Deswegen muss die Verteidigung dringend verbessert werden.
Das sind die neuen digitalen Waffen der Behörden
Der Plan sieht vor, dass die Behörden in Zukunft riskante IT-Systeme abschalten, den Datenverkehr umleiten und sogar Daten einsehen, entfernen oder anpassen dürfen. Das Ziel ist es, schwerwiegende Schäden für das Land zu verhindern oder wenigstens zu verringern.
Um diese neuen Aufträge zu erfüllen, sollen laut dem Gesetzesentwurf insgesamt 37 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Die neuen Kompetenzen sollen dem BSI erlauben, die Abwehrkraft der IT-Systeme der Bundesverwaltung zu stärken und Attacken früher aufzudecken.
BSI soll Hacker-Nester im Netz ausheben
Konkret soll das BSI die Berechtigung erhalten, auf Anfrage in den IT-Systemen von Institutionen nach Spuren von Angreifern zu fahnden. Ein besonderer Fokus liegt auf schädlichen Internet-Domains, die häufig zur Verteilung von Schadsoftware dienen. Gegen diese soll das BSI künftig ebenfalls direkt einschreiten können.
Was bedeutet das für Köln und die Region?
Obwohl es ein Bundesgesetz ist, hat es direkte Konsequenzen für uns alle hier in der Gegend. Stellen Sie sich vor, ein Hackerangriff legt die KVB lahm, die Computersysteme der Uniklinik oder die Energieversorgung durch die RheinEnergie. Genau solche Szenarien sollen durch die neuen, schärferen Regelungen unterbunden werden, um die für uns alle kritischen Einrichtungen zu sichern.
Die zusätzlichen Befugnisse, speziell für die Bundespolizei, sollen dabei nur der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung dienen. Die besonderen Abwehrmaßnahmen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise wenn die Gefahr sich gegen „Behörden oder Einrichtungen, deren Funktionieren für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind“, richtet. (dpa/red)
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