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Hammer im SexualstrafrechtMinisterin will „Nur Ja heißt Ja“ und 20 Jahre Verjährung

Berlin: Prozess wegen Vergewaltigung

Copyright: Jens Kalaene/dpa

Sexuelle Handlungen sollten nach Vorstellungen von Bundesjustizministerin Hubig nur bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten - nach dem Prinzip «Nur Ja heißt Ja».

Justiz-Plan: Sex künftig nur noch mit einem klaren „Ja“?

Jetzt kommt die große Debatte ums Sexualstrafrecht! Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gesetz in Deutschland komplett umkrempeln. Ihr Plan hat zwei entscheidende Punkte: Sex soll es nur noch mit einem klaren „Ja“ geben. Und: Die Frist für die Verfolgung von Vergewaltigungen soll von fünf auf satte 20 Jahre steigen.

Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland fand die SPD-Politikerin deutliche Worte: „Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz. Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.“

Union-Vize für längere Frist, aber gegen „Nur Ja heißt Ja“

Zustimmung für die längere Verjährung signalisiert der Koalitionspartner. Der Vize-Chef der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), erläuterte der „Rheinischen Post“: „Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen“. Mehr Zeit würde den Opfern den notwendigen Freiraum geben.

Die „Nur-Ja-heißt-Ja“-Lösung wird vom CDU-Politiker allerdings strikt zurückgewiesen. Er warnt vor gewaltigen Hürden bei der Beweisführung vor den Gerichten. „Das Konsensprinzip schürt bei den Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden können.“ Weil sexuelle Attacken fast ausnahmslos ohne Zeugen passieren, würde die neue Vorschrift an der heiklen Beweissituation strukturell nichts verbessern.

Seit 2016 gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“

Bislang gilt in Deutschland seit der Gesetzesänderung von November 2016 der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Das heißt: Jeder sexuelle Akt, der gegen den sichtbaren Willen eines Menschen ausgeführt wird, ist eine Straftat. Ein ausgesprochenes Wort ist dafür nicht nötig, auch Abwehrgesten oder andere Signale des Widerstands sind ausreichend.

Für Ministerin Hubig war die Änderung von 2016 ein bedeutender Fortschritt, aber sie will den nächsten Schritt machen. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.“ Der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ würde die sexuelle Selbstbestimmung wirksamer absichern. Er würde Opfer auch in Situationen schützen, in denen sie vor Schock erstarren und kein „Nein“ mehr äußern können. Sie zeigt auf andere Nationen in Europa wie Spanien, Frankreich und Schweden, wo dieses Gesetz schon umgesetzt ist.

Überraschende Wende aus Hessen

Obwohl sich Politiker von Union und AfD im Bund bislang zurückhaltend gaben, kommt jetzt eine unerwartete Kehrtwende aus der CDU selbst. Christian Heinz, der Justizminister von Hessen, positioniert sich eindeutig für die Reform. Der „Welt“ sagte er: „Hessen setzt sich beharrlich für den besseren Schutz von Frauen ein“.

Die derzeitige Gesetzeslage hat zur Folge, dass zahlreiche Täter ungestraft bleiben. Diese strukturelle Schieflage muss endlich behoben werden. Sein unmissverständliches Fazit: „‚Ja heißt ja‘ ist für uns der richtige Weg, um Frauen endlich besser zu schützen.“

Einen ähnlichen Vorschlag hatten zuvor bereits die Grünen im Bundestag gemacht, während sich SPD-Abgeordnete offen für eine solche Reform zeigten. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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