Recht auf Reparatur: Dieses Gesetz schont Geldbeutel & Umwelt.
Schluss mit WegwerfenNeues Gesetz: Hersteller müssen Handys & Co. künftig reparieren

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Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild)
Wer kennt das nicht? Das teure Smartphone streikt kurz nach Ablauf der Garantie. Eine Instandsetzung ist oft teurer als ein neues Gerät. Dieser Wegwerf-Irrsinn könnte aber bald ein Ende haben. Ein neues Gesetz, das im Bundestag diskutiert wird, soll Produzenten zur Verantwortung ziehen und Konsumenten klare Rechte verschaffen.
Mit dieser Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der EU in deutsches Recht um. Hersteller werden dadurch gezwungen, ihre Waren so zu gestalten, dass sie sich reparieren lassen. Die zentrale Botschaft lautet: Instandsetzen muss einfacher und lohnender sein als das Entsorgen.
Von der Waschmaschine bis zum E-Roller: Diese Geräte sind gemeint
Im Fokus steht eine breite Palette an Produkten aus unserem Alltag. Produzenten von Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülern, Kühlschränken, Staubsaugern, Mobiltelefonen, Tablets, Druckern sowie E-Bikes und E-Rollern werden zur Verantwortung gezogen. Sie sind dann verpflichtet, für diese Geräte eine Reparatur zu fairen Kosten anzubieten. Das gilt für die gesamte erwartete Nutzungsdauer des Produkts, ganz egal, wie lange die Garantie läuft.
Ausgetrickst? Das Gesetz beendet fiese Hersteller-Kniffe
Die neuen Regeln betreffen auch die Konstruktion der Produkte. Fest eingebaute Akkus, die sich nicht austauschen lassen, oder Software-Sperren, die eine Instandsetzung blockieren, gehören bald der Vergangenheit an. Solche Methoden werden zukünftig als Rechtsverstoß gewertet, der euch ermöglicht, Gewährleistungsansprüche zu stellen.
Reparatur wählen und profitieren: Ein Jahr Gewährleistung geschenkt!
Ein besonderer Bonus soll die Wahl einer Reparatur attraktiver machen. Wer sich während der zweijährigen Gewährleistungszeit für eine kostenlose Reparatur entscheidet und auf ein neues Ersatzgerät verzichtet, erlebt eine positive Überraschung: Die Gewährleistungsdauer wird automatisch von zwei auf drei Jahre ausgedehnt!
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt den Sinn der Sache auf den Punkt: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“. Dies sei gut für die Finanzen und zugleich für die Natur. Die neuen Bestimmungen müssen bis zum 31. Juli in nationales Recht überführt sein.
Wichtig zu wissen: Diese geplante Gesetzesnovelle hat nichts mit dem Reparaturbonus zu tun, der bereits in manchen Städten oder Bundesländern existiert. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
