Gerichts-Stau: So will die Regierung Verfahren beschleunigen
Schluss mit WartereiRegierung will Verfahren beschleunigen und Querulanten stoppen

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Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. (Symbolbild)
Endloser Papierkrieg mit dem Amt? Damit soll bald Schluss sein! Die Bundesregierung will Gerichtsverfahren, die sich ewig hinziehen, endlich Beine machen. Ein vom Kabinett beschlossener Plan soll für Tempo sorgen.
Egal ob es um den Anbau am Haus, den ersehnten Studienplatz, ein Demo-Verbot oder sogar das Asylrecht geht – die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Aktuell wartet man im deutschen Durchschnitt geschlagene 14 Monate auf ein Urteil. Und je nachdem, wo man in Deutschland lebt, kann es sogar noch länger dauern.
So soll der Gerichts-Stau aufgelöst werden
Damit es flotter geht, sollen in Zukunft öfter Einzelrichter das Sagen haben und alleine entscheiden. Das soll Prozesse verkürzen. Und für Leute, die die Gerichte mit sinnlosen Klagen lahmlegen, wird es ungemütlicher. Die Richter können bei offensichtlich hoffnungslosen Fällen erst mal Geld sehen wollen – eine Vorauszahlung der Gerichtskosten, bevor sie überhaupt anfangen.

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Das Bundeskabinett hat über mehrere Vorhaben aus dem Justizministerium beraten.
Protest gegen Bescheid? Geht bald per Mail!
Auch der erste Schritt im Kampf gegen einen Behörden-Bescheid wird einfacher. Einspruch einlegen soll bald ganz unkompliziert per E-Mail funktionieren, wenn die jeweilige Behörde das anbietet. Der ganze komplizierte Kram mit speziellen elektronischen Signaturen fällt dann weg. In manchen Bundesländern ist dieser Schritt sogar Pflicht, bevor man überhaupt klagen darf.
Wenn Ämter blockieren, wird's richtig teuer
Und jetzt kommt der Knaller: Ignoriert eine Stadt oder eine Landesbehörde ein Gerichtsurteil, greift der Staat härter durch. Das Zwangsgeld für sture Verwaltungen soll massiv ansteigen. Statt der bisherigen 10.000 Euro können dann bis zu 25.000 Euro fällig werden.
Das Gesetzespaket hat die Regierung bereits abgesegnet. Bevor die neuen, bürgerfreundlicheren Regeln aber gelten, müssen noch der Bundestag und der Bundesrat grünes Licht geben. (dpa/red)
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