Kampf den KI-Fakes: So will Brüssel für Klarheit sorgen
Schluss mit KI-TäuschungNeue EU-Vorgaben für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten

Copyright: Markus Lenhardt/dpa
Die EU-Kommission setzt bald strengere Regeln für die Kennzeichnung von KI-Inhalten durch. (Symbolbild)
Fake-Alarm im Netz! So will Brüssel KI-Tricksereien ein Ende setzen. Für euch wird bald alles klarer.
Die EU-Kommission hat den Tech-Riesen wie den Entwicklern von ChatGPT und Claude einen neuen Leitfaden vorgelegt. Es geht um die bald kommende Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Produktionen. Laut dem Papier sollen Fotos und Videos eindeutig mit Labels wie „KI generiert“ oder „KI modifiziert“ versehen werden, beispielsweise in einer Ecke des Bildes.
Bei Videoclips ist vorgesehen, dass diese Markierungen sofort zu Beginn auftauchen. Sie sollen entweder durchgehend sichtbar sein oder in kurzen Intervallen erneut erscheinen, damit jeder sofort Bescheid weiß.
Clevere Warnung bei gefälschten Bildern
Richtig pfiffig wird es bei interaktiven Funktionen. Stellt euch vor, ihr bewegt den Mauszeiger über ein Gesicht auf einem Foto, das künstlich verändert wurde. Zukünftig könnte dann – zusätzlich zur permanenten Kennzeichnung – eine spezielle Einblendung auf die Manipulation hinweisen.
Auch für andere Medienformate gibt es genaue Anweisungen. Bei Audio-Inhalten, etwa bei computergenerierten Podcasts, muss direkt am Anfang ein gesprochener Hinweis erfolgen. Für Texte schlägt das Dokument KI-Etiketten oberhalb des Artikels oder in der Nähe der Überschrift vor.
Sonderregel für Kunst und Satire
Eine kleine Ausnahme ist vorgesehen: Bei Inhalten, die eindeutig als Kunst oder Satire erkennbar sind, sollen die Labels den Kunstgenuss nicht übermäßig beeinträchtigen. So steht es im Verhaltenskodex der Brüsseler Verwaltung.
Diese Richtlinien sind zwar noch nicht gesetzlich bindend. Sie dienen der Europäischen Kommission aber als Maßstab bei der Überprüfung des neuen, verpflichtenden KI-Gesetzes. Die neuen Bestimmungen werden prinzipiell Anfang August wirksam. Für die großen Konzerne wird es aber erst ab Dezember ernst, weil für sie bestimmte Abschnitte des Gesetzes verschoben wurden. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
