Rente nach Scheidung: So sichern Sie sich jetzt Ihr Geld
Renten-Hammer bei ScheidungMinisterin will verhindern, dass Scheidung zum Armutsrisiko wird

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Beim Versorgungsausgleich geht es darum, für den Zeitraum der Ehe einen Ausgleich in Bezug auf die späteren Rentenansprüche herzustellen. (Symbolbild)
Neue Renten-Regel nach der Scheidung: So könnt ihr euch Geld zurückholen Eine Trennung tut weh – und trifft oft den Geldbeutel. Ein Gesetzesvorhaben aus dem Justizministerium verspricht nun mehr Gerechtigkeit bei der Rente. Für viele Geschiedene könnte das richtig was wert sein.
Bisher war es ein echtes Ärgernis: Zwar werden bei einer Trennung alle Rentenpunkte aus der Ehezeit gerecht aufgeteilt. Aber was, wenn ein Ex-Partner Ansprüche, etwa aus einer alten Firmenrente, vergisst oder gar verschweigt? Bislang hatte der andere schlichtweg Pech.
Nachträglicher Ausgleich soll für mehr Fairness sorgen
Das soll sich jetzt ändern. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass solche übersehenen Rentenansprüche auch später noch ausgeglichen werden können, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet. Das Bundeskabinett will sich noch heute mit dem Entwurf befassen.
Auch die Altersvorsorge von Unternehmern, die als Einmalbetrag statt monatlich ausgezahlt wird, soll zukünftig beim Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Im Gegenzug soll bei sehr kleinen Beträgen, wo die Verwaltungskosten den Wert übersteigen, häufiger auf eine Aufteilung verzichtet werden.
Justizministerin Hubig: „Scheidung darf nicht zum Armutsrisiko werden“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte mit den gezielten Anpassungen für mehr Gerechtigkeit zwischen getrennten Partnern sorgen. „Eine Scheidung darf nicht zum Armutsrisiko werden“, äußerte sie laut dpa.
Ihr Entwurf beinhaltet außerdem, dass eine gerichtliche Überprüfung des Rentenausgleichs zukünftig schon zwei Jahre vor Rentenbeginn stattfinden kann, nicht wie bisher nur ein Jahr vorher. Dadurch sollen die Gerichtsverfahren normalerweise rechtzeitig beendet sein, bevor die Rente fließt. Der Bundestag muss dem Vorhaben allerdings erst noch zustimmen. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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