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Bald jeder OrganspenderZahl der Spenden steigt, Debatte um Widerspruchsregelung

Organspendeausweis

Copyright: Marie Reichenbach/dpa

In Deutschland müssen spätere Spender zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen einer Organentnahme explizit zustimmen. (Symbolbild)

Spenden-Rekord, doch es reicht nicht. Ändert ein Gesetz alles?

Riesen-Hoffnung für Kranke: Organspenden auf Rekord-Kurs – doch die bittere Wahrheit trifft Tausende Ein Funken Hoffnung für unzählige Schwerkranke in Deutschland. Immer mehr Menschen werden zu Lebensrettern. Aber die Wartelisten sind brutal lang – und jetzt könnte eine politische Entscheidung alles verändern.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) aus Frankfurt verkündet positive Neuigkeiten. Zwischen Januar und Mai dieses Jahres gab es einen Zuwachs bei Organspenden von über zwölf Prozent. Die Zahl der registrierten Spenderorgane stieg auf 1.405, verglichen mit 1.253 im identischen Vorjahresabschnitt. Ebenso erhöhte sich die Anzahl der Spender: Ihre Zahl wuchs von 426 Personen im Vorjahr auf 452 Menschen in den ersten fünf Monaten von 2026, was einem Anstieg von 6,1 Prozent entspricht.

Trotz Rekord: Tausende warten vergeblich

Dieser Aufwärtstrend war bereits für das gesamte Jahr 2025 zu beobachten. Damals stellten 985 Personen nach ihrem Ableben Organe bereit, ein leichter Zuwachs von 3,4 Prozent gegenüber 2024. Laut DSO erreichte die Organspende damit 2025 den höchsten Wert seit dem Jahr 2012.

Die bittere Wahrheit ist jedoch, dass die Spenderorgane bei weitem nicht genügen. Nicht alle Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten konnten versorgt werden. Während rund 8.200 Personen auf ein Organ hofften, erhielten nur 3.150 Menschen eine Transplantation.

Politik-Zoff: Kommt die umstrittene Widerspruchslösung?

Anders als in zahlreichen europäischen Staaten ist in Deutschland eine ausdrückliche Zustimmung zur Organentnahme erforderlich. Diese muss zu Lebzeiten erfolgen oder durch Angehörige übermittelt werden. Doch diese Regelung steht zur Debatte. Eine parteiübergreifende Initiative von Abgeordneten verlangt eine fundamentale Neuordnung der Organspende hierzulande.

Nach ihrem Konzept soll ab 2030 jeder einwilligungsfähige Erwachsene prinzipiell als Spender gelten – es sei denn, die Person widerspricht zu Lebzeiten explizit. Diese sogenannte Widerspruchsregelung ist in vielen anderen europäischen Ländern bereits etabliert.

Im Bundestag zeichnet sich bei diesem Thema jedoch eine tiefgreifende ethische Diskussion ab, die quer durch die Fraktionen geht. Eine andere Gruppe von Politikern äußerte bereits Bedenken gegen eine solche Widerspruchsregelung. Als Begründung wird angeführt, sie stelle einen "Grundrechtseingriff" dar.

Die Diskussion, wie die Anzahl lebensrettender Spenden gesteigert werden kann, ohne die Selbstbestimmung der Bürger zu beeinträchtigen, wird die Politik also noch stark beschäftigen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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