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Entscheidung gefallenNeues Infektionsschutzgesetz steht: Das sind die Corona-Regeln ab Oktober

Das neue Corona-Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat es in sich. Am Freitag hat der Bundesrat darüber entschieden, damit hat das Gesetz nun die letzte Hürde genommen. Was jetzt im Herbst und Winter gilt.

Nach langem Hin und Her wird es ernst mit dem neuen Infektionsschutzgesetz: Am heutigen Freitag (16. September) hat auch der Bundesrat die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte Lauterbach.

Am 1. Oktober sollen die neuen Corona-Regeln in Kraft treten und dann bis zum 7. April gelten. Was das neue Infektionsschutzgesetz regelt, erfahren Sie hier:

Infektionsschutzgesetz: Bundeseinheitliche Regeln

  • Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.
  • Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.

Corona: Maßnahmen im Ermessen der Länder

Die Länder können mit Blick auf die erwartete neue Infektionswelle weitergehende Vorschriften selbst festlegen, um das Gesundheitswesen oder andere wichtige Bereiche zu schützen.

Alles zum Thema Karl Lauterbach

  • Dazu zählen eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie generell in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Für Schulen kann dies ab der fünften Klasse gelten. Die Landesregierungen können dies per Verordnung regeln.

Ausnahmen bei der Maskenpflicht

Bei der Maskenpflicht sollen Ausnahmen gelten:

  • Wer einen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann, muss keine Maske tragen: Dies gilt generell bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder entsprechende Einrichtungen sowie für die Gastronomie.
  • Von der Maskenpflicht kann zudem ausgenommen werden, wer frisch genesen oder vor maximal drei Monaten eine abschließende Corona-Impfung erhalten hat. 

Die Länder können aber jeweils selbst entscheiden, ob sie diese Ausnahmen gelten lassen wollen oder nicht.

Corona: Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Gefahrenlagen

Die Länder können per Parlamentsbeschluss zusätzliche, härtere Maßnahmen in Gefahrenlagen vorschreiben - nämlich dann, wenn sie eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens oder der sonstigen kritischen Infrastruktur wie der Energieversorgung oder der Polizei sehen. Diese Maßnahmen beruhen in erster Linie auf strengeren Maskenpflichten.

  • So können Maskenpflichten auch in Außenbereichen angeordnet werden, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Dann entfallen auch die Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete.
  • Angeordnet werden können dann zudem Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen und verpflichtende Hygienekonzepte mit weiteren Auflagen zum Beispiel zur Lüftung.
  • Auch kann generell ein Mindestabstand von 1,5 Meter vorgeschrieben werden.
  • Nicht vorgesehen sind jedoch auch bei einer solchen verschärften Lage Lockdowns oder Geschäftsschließungen.

Corona-Beauftragte in Pflegeheimen

Pflegeheime sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Corona-Arzneimitteltherapie kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.

Corona-Verdacht bei Schulkindern

Wenn bei einem Schulkind der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, muss künftig anders als bislang vorgesehen kein ärztliches Attest vorgelegt werden, um wieder den Schulbesuch zu ermöglichen. Es reicht ein Antigen-Selbsttest.

Kinderkrankentage

Wenn Eltern wegen der Erkrankung eines Kindes zu Hause bleiben müssen, bekommen gesetzlich Versicherte bis Ende 2023 weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage. Pro Kind sind es 30 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende erhalten 60 Arbeitstage.

Pandemie-Radar

Durch eine neue Erfassungsmethode sollen nicht nur tagesaktuell die Corona-Fallzahlen erfasst werden, sondern auch die Bettenkapazitäten in den Krankenhäusern. Zudem soll die Viruslast über Abwassermonitoring verstärkt kontrolliert werden, um frühzeitig anschwellende Krankheitswellen zu erkennen.

Geplant ist zudem eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. 

Karl Lauterbach: „Wir haben das im Griff“

Im Großen und Ganzen sei das gekommen, was er sich schon Anfang Juli gewünscht habe, sagte Lauterbach: „Dass wir also stufenweise vorgehen und dass wir wieder breit die Maskenpflicht bekommen, wenn es notwendig ist und sogar verschärft.“ Lauterbach betonte, die Regeln seien Ermöglichungen. Sollten die Fallzahlen nicht stark ansteigen, kämen viele der Regeln nicht zum Tragen.

„Ich glaube, wir waren noch nie so gut vorbereitet für einen Herbst wie dieses Mal“, sagte Lauterbach. „Wir haben das im Griff, das ist meine persönliche Überzeugung, auch wenn es schwerer kommen sollte.“ Es ist der mittlerweile dritte Herbst der Corona-Pandemie. In dieser Jahreszeit steigen die Fallzahlen für gewöhnlich an. (afp/dpa)