Für viele Familien fällt lästiger Papierkram weg – doch es gibt Haken.
Kindergeld-RevolutionBald gibt's Geld vom Staat ganz ohne Antrag

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Viele Familien sollen diesen Antrag bald nicht mehr benötigen. (Archivbild)
Endlich! Der lästige Papierkrieg nach der Geburt hat bald ein Ende. Für zahlreiche Familien mit Nachwuchs soll das Kindergeld künftig von selbst auf dem Konto landen – ganz ohne Antrag. Das Bundeskabinett in Berlin hat dazu einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, wie die dpa meldet.
„Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Er betonte, dies sei ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen, modernen Staat.
Erste Auszahlung ohne Antrag schon 2027
Die neue Vorgehensweise soll im nächsten Jahr in zwei Phasen starten. Derzeit liegt die Leistung bei 259 Euro monatlich pro Kind. Ab voraussichtlich März 2027 sollen in einem ersten Schritt alle Eltern das Geld automatisch erhalten, bei denen schon ein älteres Kind registriert ist.
Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch Elternpaare von der Antragspflicht befreit werden, die ihr erstes Baby bekommen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass dadurch jährlich 300.000 Anträge überflüssig werden.
Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen
Damit die Überweisung von selbst funktioniert, gibt es aber einige Bedingungen. Es ist nötig, dass wenigstens ein Elternteil zusammen mit dem Kind in Deutschland wohnt und hierzulande einer Arbeit nachgeht. Zudem muss die IBAN der zuständigen Behörde vorliegen. Diese Kontodaten können schon jetzt über die eigene Bank oder das Online-Portal Elster hinterlegt werden.
Achtung: Nicht alle Familien profitieren sofort
In komplexeren Situationen bleibt die Antragspflicht jedoch vorerst bestehen. Das betrifft etwa Eltern, die bei ihrem ersten Kind Bürgergeld beziehen. Auch Mütter und Väter, die mit ihrem ersten Nachwuchs im Ausland wohnen, aber hierzulande voll steuerpflichtig sind, müssen den Antragsweg gehen. Laut Informationen aus dem Finanzministerium erhalten sie wie bisher ein Willkommensschreiben. Dieses enthält einen QR-Code, der zu einem bereits teilweise ausgefüllten Online-Antrag führt. (red)
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