Widerliches Geschäft: Handel mit NS-Besitz wird verboten.
Kein Profit mit NS-OpfernNach NRW-Vorstoß: Handel mit Gegenständen von Opfern verboten

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Immer noch wird mit persönlichen Dokumenten und Gegenständen von NS-Opfern kommerziell gehandelt - damit könnte in Deutschland bald Schluss sein. (Archivbild)
Ein Riegel wird dem abscheulichen Geschäft mit dem Leid von NS-Opfern vorgeschoben. Auf Initiative aus Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat einstimmig einem Verbot zugestimmt, das den gewerbsmäßigen Verkauf persönlicher Besitztümer von Opfern der Nazi-Diktatur unterbinden soll. Der Entwurf liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor.
Zukünftig soll der Verkauf von Dingen wie amtlichen Dokumenten, Briefen, Tagebüchern oder Kleidung mit Judenstern oder Winkel verboten sein. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Haftstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Schock-Auktion in Neuss als Auslöser
Der Anstoß für das Gesetz war eine Versteigerung in Neuss (nahe Düsseldorf), die im November 2025 in letzter Minute gestoppt wurde. Mehr als 600 Dokumente aus der NS-Zeit sollten dort unter den Hammer kommen.
Darunter waren Schreiben aus Konzentrationslagern und Gestapo-Karteien mit persönlichen Informationen und Namen von Betroffenen. Besonders schockierend: Laut Online-Katalog sollte auch ein Judenstern mit „Gebrauchsspuren“ aus dem KZ Buchenwald versteigert werden – ein Detail, das sprachlos macht.
„Wollen nicht zulassen, dass Opfer erneut zu Nummern werden“
Nathanael Liminski (CDU), der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, erklärte dazu: „Nachdem die Nazis versucht haben, ihre Opfer systematisch zu entmenschlichen und ihnen jede Individualität zu nehmen, wollen wir nicht zulassen, dass ihre persönlichen Gegenstände Jahrzehnte später erneut zu bloßen Nummern in Katalogen und Auktionsportalen werden“.
Auch NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sprach von einem klaren Signal. „Wir dulden es nicht länger, dass aus dem Leid der NS-Opfer Profit geschlagen wird.“ Der Bundestag sei nun gefordert, das Gesetz schnell zu beschließen, „und diesem zynischen Geschäftsmodell ein für alle Mal den Boden zu entziehen“.
Forschung und Museen bleiben ausgenommen
Der Gesetzesentwurf stellt aber auch klar, dass Kauf und Verkauf unter gewissen Bedingungen erlaubt bleiben. Ausgenommen vom Handelsverbot sind demnach Museen, Archive und Bibliotheken, die sich der Erinnerung an die Opfer der NS-Zeit verschrieben haben. Dies betrifft ebenfalls Fälle mit berechtigtem Interesse, beispielsweise im Kontext wissenschaftlicher Forschung oder historischer Aufarbeitung. (dpa/red)
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