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Heinos Wut auf AfD-MannSänger verklagt Politiker und fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld

Heino

Copyright: Robert Michael/dpa

Heino will nicht für Wahlkampf der AfD herhalten. (Archivbild)

Heino (87) hat die Nase voll: Ein AfD-Politiker bekommt jetzt die Quittung.

Ein Wahlkampf-Slogan könnte einem AfD-Politiker nun teuer zu stehen kommen. Weil sein Name unerlaubt für Werbung genutzt wurde, zieht Sänger Heino (87) jetzt vor Gericht. Die Forderung ist happig: Der Musiker verlangt 250.000 Euro als Entschädigung.

Der AfD-Bewerber Felix Teichner (35) postete im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark (Brandenburg) auf Social Media den Satz: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Daraufhin wurde, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, ein Eilantrag für eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Neuruppin gestellt. Teichner hatte es zuvor versäumt, auf die Forderung von Heinos Rechtsbeistand zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Über den Vorfall hatte zuerst die „Bild“-Zeitung berichtet.

Heinos Manager ist fassungslos: „Das geht zu weit“

„Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit“, übermittelt Helmut Werner, der Manager des Sängers, dessen Reaktion. Mit der Verfügung soll sichergestellt werden, dass Teichner den Namen von Heino nicht noch einmal für seine Wahlwerbung verwendet.

Teichner wiederum äußerte gegenüber der „Bild“-Zeitung, der Anwalt von Heino möge sich überlegen, ob er tatsächlich „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ wolle. Er bezweifelte zudem, dass für den Künstler überhaupt ein Schaden entstanden ist.

Ein Versprechen allein ist Heino zu wenig

Der Politiker habe sich nach der Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zwar als Anhänger von Heino geoutet und zugesichert, die Werbung zu entfernen. Das genügt dem Künstler aber nicht, wie sein Manager verdeutlicht. „Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann.“

Heino hat sich schon in der Vergangenheit öffentlich von der AfD distanziert, und es sei nicht hinnehmbar, von dieser Partei instrumentalisiert zu werden. Werner hob hervor, dass der Musiker bei einem vergleichbaren Vorgehen auch gegen jede andere politische Gruppierung rechtlich vorgegangen wäre.

Heino wehrt sich: „Größter Schwachsinn“, ihn rechts zu verorten

Der Künstler, der momentan auf Tour ist und bei seinen Auftritten Volkslieder sowie die deutsche Nationalhymne zum Besten gibt, wird laut Werner seit Jahrzehnten von einigen fälschlicherweise rechts eingeordnet. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt“, erklärte Werner. „Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen.“

Eine unmissverständliche Positionierung, die die Haltung des Künstlers zementiert. Nun muss der Rechtsstreit zeigen, wie das Gericht die Vereinnahmung seines Namens für politische Zwecke bewertet. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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