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Chaos durch Gesetzes-PanneKoalition muss wegen eines Fehlers bei neuen Regeln nachbessern

Seenotrettung im Mittelmeer

Copyright: Francisco Seco/AP/dpa

Ein Teil der Reform des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind beschleunigte Asylverfahren für bestimmte Gruppen an den EU-Außengrenzen. (Symbolbild)

Ampel-Patzer: Neues Asylgesetz muss sofort korrigiert werden.

Was für ein Patzer der Ampel! Ein brandneues Gesetz zu den EU-Asylregeln ist kaum beschlossen, da muss es schon wieder auf den Tisch. Der Grund: ein peinlicher Fehler im Text, der jetzt für riesiges Durcheinander sorgt.

Die Bundesregierung muss kurz vor knapp eine Korrektur vornehmen, denn ab Freitag (14. Juni 2024) treten die neuen europäischen Asylbestimmungen in Kraft. Ein falscher Satz im deutschen Umsetzungsgesetz für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist der Auslöser.

Und hier kommt der Hammer: Laut dem deutschen Papier soll die neue Regelung nicht für Asylverfahren gelten, die schon laufen. Der Haken an der Sache? Die EU-Vorgabe fordert exakt das Gegenteil.

Abstimmung am Tag des Inkrafttretens

Auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hin hat das Bundesinnenministerium den Fehler eingeräumt. Ab dem 12. Juni richtet sich die Prüfung von Asylgesuchen nach der neuen Verordnung, und das für alle. Es heißt: „Eine Unterscheidung zwischen laufenden Verfahren und neuen Anträgen ab diesem Datum wird nicht gemacht“.

Die Regierung plant, die fehlerhafte Passage im schon beschlossenen Gesetz zum 1. Oktober zu entfernen. Der Korrekturvorschlag wurde einfach an ein anderes Gesetzesvorhaben drangehängt, über das der Bundestag am Freitag abstimmen soll – ausgerechnet am selben Tag, an dem die neuen Bestimmungen wirksam werden.

Übergangsphase schafft Verwirrung

Aber warum die Korrektur erst zum 1. Oktober? Laut Innenministerium ist das der frühestmögliche Termin, an dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die nötigen technischen und operativen Umstellungen vornehmen kann.

Für die Zwischenzeit vom 12. Juni bis zum 30. September wurde das Bamf angewiesen, die neuen Regeln schon dann zu nutzen, wenn sie für Antragstellende vorteilhafter sind. Das schafft eine verworrene Situation für die Betroffenen.

Linke wirft Regierung „wirre Gesetzgebung“ vor

Die Opposition schüttelt über dieses Vorgehen den Kopf. Clara Bünger (Linke) wirft dem Ministerium vor, unnötiges Chaos zu stiften. „Es ist unverantwortlich, wenn infolge der wirren Gesetzgebung unklar ist, ab wann welche Regeln gelten zu der Frage, wer Schutz erhalten soll und wer nicht“, so die Abgeordnete.

Die Blitz-Korrektur und die schwammige Regelung für den Übergang stiften massive Rechtsunsicherheit. Und das bei der entscheidenden Frage: Wer darf in Deutschland bleiben und wer nicht. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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