Klatsche für Minister: Extremismus-Vorwurf war rechtswidrig.
Gericht pfeift Minister zurückWeimer darf Buchladen nicht mehr als Extremisten bezeichnen

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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) akzeptiert im Streit mit der Buchhandlung «Zur schwankenden Weltkugel» eine Gerichtsentscheidung. (Archivbild)
Eine juristische Niederlage für Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos). Er muss eine Gerichtsentscheidung hinnehmen, die ihm untersagt, die Inhaberinnen des Berliner Geschäfts „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ abzustempeln. Der Minister verzichtete auf Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. April.
„Damit ist der Beschluss bestandskräftig“, so ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage. Bis zur finalen Klärung in der Hauptsache ist es Weimer verboten, diese Aussage zu wiederholen. Der Konflikt ist damit aber keineswegs beendet: Dem Gericht liegen außerdem Klagen des Buchladens und zweier anderer Läden vor, die ihren Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis anfechten.
Zoff um ein Interview-Zitat
Auslöser war ein Interview von Weimer in der „Zeit“. Auf die Frage, weshalb er in die Preisvergabe eingegriffen habe, erwiderte der Kulturstaatsminister: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Er hatte zuvor die drei Buchgeschäfte aufgrund von „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ von der Auszeichnung ausgeschlossen – was den Läden konkret zur Last gelegt wird, ist aber bis heute nicht publik.
Die Inhaberinnen des Geschäfts „Zur schwankenden Weltkugel“ klagten daraufhin, weil Weimer die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte.
Gericht: „Keine handfeste Beweislage“
In einem Eilverfahren urteilte das Gericht, die Aussage verletze das Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen. Man müsse sie so interpretieren, dass die Frauen politische Extremisten seien. Die Krux für den Minister: „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“
Weimer erklärte auch auf Nachfrage des Gerichts nicht, welche Fakten ihn zu einer Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst hatten. Ein Detail, das stutzig macht.
Jasper Prigge, der Anwalt des Berliner Ladens, äußerte sich unmissverständlich: „Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt.“ Seine Forderung lautet: „Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren.“ Aus dem Hause des Kulturstaatsministers war zunächst keine Reaktion zu erhalten.
Laut ihren Anwälten wollen die drei Buchgeschäfte mit ihren Klagen auch Akteneinsicht erwirken. Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“ Wann sich die Richter mit den Hauptverfahren befassen werden, bleibt abzuwarten. (dpa/red)
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