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Geld-Streit um AfD-Stiftung eskaliertKölner Amt sagt Nein – jetzt entscheidet das Gericht

Es geht um viel Geld, es geht ums Prinzip. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung pocht auf staatliche Förderung. Doch eine Behörde aus Köln stellt sich quer. Jetzt hat das Gericht das Wort.

Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen kommt es am Dienstag (10.00 Uhr) zum Showdown. Verhandelt wird eine brisante Auseinandersetzung: Es dreht sich alles um die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht.

Kölner Behörde drehte den Geldhahn zu

Der Zoff begann, als das Bundesverwaltungsamt, das in Köln sitzt, der Stiftung die Zuschüsse verweigerte. Konkret geht es um Gelder aus dem Bundeshaushalt für den Zeitraum 2018 bis 2021. Die Begründung des Amtes, wie die dpa meldet: Die AfD habe damals die Voraussetzung nicht erfüllt, länger als eine Wahlperiode im Bundestag zu sitzen.

Schon einmal blitzte die Stiftung mit ihrer Forderung ab. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte die Sichtweise der Behörde in der ersten Instanz bestätigt. Doch die Stiftung legte Berufung ein und kämpft weiter.

In Münster geht es nur noch um das Jahr 2021

Bei der mündlichen Verhandlung in Münster konzentriert sich nun alles auf das Jahr 2021. Die Stiftung argumentiert, dass die AfD damals ihren zweiten Einzug in den Bundestag feierte. Deshalb, so die Logik, stehe ihr die Förderung aus Bundesmitteln zu.

Die ganze Sache hat noch eine zusätzliche rechtliche Würze: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2023 ein Machtwort gesprochen, wonach der Bundestag die Finanzierung der Parteistiftungen per Gesetz neu ordnen muss. Für den aktuellen Fall vor dem OVG kommt diese neue Regelung aber zu spät und spielt keine Rolle.

Die Spannung steigt: Wie werden die Richter in Münster urteilen? Es wird erwartet, dass OVG-Präsident Carsten Günther direkt nach der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung bekannt gibt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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