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„Notlage verschärft“Erneute Kehrtwende: Habeck fällt Entscheidung zur Gasumlage

Robert Habeck (hier am 21.9.2022 in Berlin) hat sich erneut zur Gasumlage und zum Uniper-Rettungspaket geäußert.

Robert Habeck (hier am 21.9.2022 in Berlin) hat sich erneut zur Gasumlage und zum Uniper-Rettungspaket geäußert.

Erneute Kehrtwende bei der Bundesregierung. Wirtschaftsminister Robert Habeck traf nun eine endgültige Entscheidung zur Gasumlage. Nach dem Uniper-Rettungspaket hing die Maßnahme in der Schwebe.

Ungeachtet der Verstaatlichung des Düsseldorfer Energie-Konzerns Uniper hält Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorerst an der umstrittenen Gasumlage fest. Die Frage der Verfassungskonformität der Gasumlage wegen der Verstaatlichung werde unabhängig von der Einführung geprüft, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwochmorgen (21. September 2022) bei einer Pressekonferenz in Berlin. „Die Gasumlage wird also kommen.“

Zuvor hatte sein Ministerium mitgeteilt, dass der wegen ausbleibender russischer Gaslieferungen schwer angeschlagene Uniper-Konzern verstaatlicht werde. Die Bundesregierung übernehme im Rahmen eines weiteren Stabilisierungspakets „insgesamt 99 Prozent an Uniper“, hieß es.

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Ministerium betont Dringlichkeit der Uniper-Rettung

Das Ministerium betonte die Dringlichkeit des Uniper-Rettungspakets: „Die dadurch weiter gestiegenen Ersatzbeschaffungskosten haben die Notlage des größten deutschen Importeurs von russischem Gas verschärft.“

Die Gasumlage wird ab Oktober erhoben. Damit sollen Gas-Importeure, die wegen ausgefallener russischer Lieferungen anderswo teuer einkaufen müssen, diese Mehrkosten weiterreichen können: an die Versorger und schließlich die Haushalte und Betriebe.

Ob dies rechtens ist, wenn sich eines der größten profitierenden Unternehmen in staatlicher Hand befindet, werde nun vom Finanzministerium geprüft, sagte Habeck.

Allerdings werde die Abwicklung der Uniper-Übernahme rund drei Monate Zeit in Anspruch nehmen, führte er aus. Bei Einführung der Umlage im Oktober gebe es also keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da „das Unternehmen noch nicht verstaatlicht ist“. Eventuell müsse es aber später Anpassungen geben. (afp/dpa/jv)