Explodieren die Gas-Preise?Habeck ruft Alarmstufe aus – er sagt, was alle Deutschen schnell tun sollten

Wirtschaftsminister Habeck ruft die Alarmstufe im Notfallplan Gas aus. Die Anwendung einer speziellen Preisregel hätte weitreichende Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Im ungünstigsten Fall könnte das schnelle und massive Preiserhöhungen bedeuten. EXPRESS.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wird Erdgas bald noch teurer – und das ohne Verzögerung? Bundeswirtschaftsminister Habeck hat die Konsequenz aus den verringerten Gaslieferungen aus Russland gezogen und am Donnerstag (23. Juni) die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Die Behörden erhalten damit mehr Möglichkeiten, einzugreifen. 

„Jetzt, in diesem Moment“ werde die Alarmstufe ausgerufen, sagte Habeck in einer Pressekonferenz. Die Versorgung sei zwar nach jetzigem Stand gewährleistet, so Habeck. Doch man dürfe sich nicht in Sicherheit wiegen. „Der Winter wird kommen, wir müssen alles daran setzen, um vorbereitet zu sein und mit vollen Speicherständen in den Winter zu gehen.“

Alarmstufe des Notfallplans Gas: Explodieren jetzt die Preise?

Seit dem 21. Mai haben Gaslieferanten unter bestimmten Bedingungen zumindest eine gesetzliche Möglichkeit, von jetzt auf gleich alle ihre Verträge „anzupassen“, sprich: die Preise heraufzusetzen. Der neue Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes, genannt „EnSiG“ macht es möglich. Aber nicht ohne Weiteres.

Alles zum Thema Berlin

Habeck erklärte aber, dass diese Karte noch nicht gezogen werden soll, der Paragraf werde noch nicht ausgerufen, man wolle den Markt vorerst weiter beobachten. Trotzdem werden die Preise früher oder später bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen, warnt er. Schon jetzt seien die Abschläge ordentlich gestiegen, stellenweise um 200 Prozent.

Habeck appelliert daher an alle Deutsche, die Heizungen richtig einzustellen. Ein hydraulischer Abgleich bringe etwa rund 15 Prozent Ersparnis. Das seien kleine Schritte, „die vielfach belächelt werden“, so Habeck. „Aber sie machen in der Summe einen Unterschied.“ Die Senkung des Gasverbrauchs sei das Gebot der Stunde.

Gas Notfallplan: Worum geht es in dem Paragrafen?

Letztlich darum, dass Energieversorger wegen hoher Großhandelspreise nicht in die Knie gehen und durch eine Insolvenz die Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden gefährden. Mitunter müssen die Unternehmen wie etwa Stadtwerke zu aktuellen Preisen Erdgas hinzukaufen, um alle Kundinnen und Kunden bedienen zu können. Gleichzeitig kann es sein, dass die Einnahmen aus den bestehenden Verträgen diese Mehrkosten nicht decken.

Der Gesetzgeber erlaubt ihnen daher in dem Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, für alle ihre Verträge neue Preise festzusetzen. Damit es im Notfall schnell geht, sollen die neuen Preise schon eine Woche nach Ankündigung gelten.

Gas Notfallplan: Wann dürfen die Versorger das machen?

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben.

Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise erhöhen. Das Gesetz benennt auch Regeln für das Zurück: „Sobald der Versorgungsengpass nicht mehr besteht, muss die Bundesnetzagentur diese Feststellung aufheben“, sagt das Bundeswirtschaftsministerium. Das „Preisanpassungsrecht“ entfalle dann.

Gas: Wie sehr dürften die Versorger die Preise anheben?

Das Gesetz lässt ihnen einigen Spielraum. Die Versorger dürfen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ anheben. Dieses Niveau sei nach oben nicht gedeckelt, sagt der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke.

„Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt.“ Er betont, dass von der Regelung auch Kundinnen und Kunden betroffen wären, die eine sogenannte Preisgarantie haben. (dpa/mg)