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EuGH kippt deutsches RechtVorratsdaten-Speicherung verboten – „guter Tag für die Bürgerrechte“

Dieses Symbolbild zeigt eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, in Frankfurt am Main.

Dieses Symbolbild zeigt eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, in Frankfurt am Main.

Deutschland darf nicht ohne Anlass die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger speichern. Das hat der EuGH jetzt entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine baldige Neuregelung angekündigt. Er sprach am Dienstag im Kurzbotschaftendienst Twitter von einem „guten Tag für die Bürgerrechte“. Der EuGH habe in einem „historischen Urteil“ bestätigt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland rechtswidrig sei. „Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen“, kündigte Buschmann an.

Der EuGH hatte am Dienstag entschieden, dass die bisherige deutsche Regelung rechtswidrig ist. Buschmann favorisiert als Alternative eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung. Bei ihr werden Verbindungsdaten nur bei einem konkreten Anlass und auf richterliche Anordnung hin gespeichert.

Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Nur mit konkretem Anlass

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle Kuhle verwies darauf, dass der EuGH in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich ein Quick-Freeze-Verfahren zulasse.

Alles zum Thema Twitter

Die bisherige Regelung in Deutschland, die eine anlasslose Speicherung vorsieht, wird nach mehreren hiesigen Gerichtsurteilen bereits seit längerem nicht angewandt. Mit der EuGH-Entscheidung ist der Weg für eine Neuregelung jetzt frei.

„Der deutsche Gesetzgeber sollte sich einer solchen Lösung öffnen, um die Sicherheitsbehörden mit den nötigen Instrumenten auszustatten“, sagte Kuhle. Damit würden gleichzeitig die Bürgerrechte jener großen Mehrheit der Menschen geschützt, „die nicht einer Straftat verdächtigt werden“.

„Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte“, erklärten die Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz und Helge Limburg. Denn sie stelle „alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht“. Die Grünen-Vertreter begrüßten, dass Buschmann bereits gemeinsam mit dem Innenministerium an einem Gesetzentwurf für die Quick-Freeze-Regelung arbeite. (mac/afp)