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Heftiger Zoff mit IsraelEU verurteilt geplantes Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen

EU-Außenbeauftragte Kallas

Copyright: Britta Pedersen/dpa

Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch das israelische Parlament stelle einen schwerwiegenden Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis dar, teilte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas mit.

Die Pläne Israels zur Todesstrafe für Terroristen lösen in Europa Entsetzen aus. Jetzt kommt eine scharfe Reaktion aus Brüssel.

Todesstrafe in Israel? EU mit knallharter Ansage – „Gravierender Rückschlag“ Die gesamte Europäische Union, also Deutschland und die 26 weiteren Mitgliedsländer, hat die israelischen Absichten zur Einführung der Todesstrafe bei Terrorismus scharf verurteilt. Die Außenbeauftragte der EU, Kaja Kallas, nannte die Verabschiedung der Regelung durch das Parlament in Israel einen „schwerwiegenden Rückschritt“. In einer gemeinsamen Erklärung, über die auch die „dpa“ berichtet, zeigt sich die EU zutiefst beunruhigt über den praktisch diskriminierenden Charakter des Vorhabens.

In dem Statement der 27 EU-Länder wird darauf hingewiesen, dass in Israel lange ein De-facto-Aussetzen von Hinrichtungen sowie der Verurteilung zur Höchststrafe praktiziert wurde. Das Land habe dadurch bisher in der Gegend eine beispielhafte Rolle gespielt – und das trotz einer schwierigen Sicherheitslage, so der Wortlaut des Papiers.

EU pocht auf Einhaltung von Verträgen

Brüssel fordert Israel demnach dazu auf, bei seiner bisherigen prinzipiellen Position zu bleiben und seinen Verpflichtungen nach internationalem Recht nachzukommen. Das Land solle auch seinem Bekenntnis zu demokratischen Werten gerecht werden. Dies sei, so die Erklärung, ebenfalls in den Klauseln des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Israel festgeschrieben.

„Verstoß gegen das Recht auf Leben“

Die Todesstrafe stellt laut der Erklärung einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Leben dar. Sie könne nicht umgesetzt werden, ohne gleichzeitig das uneingeschränkte Verbot von Folter sowie anderer grausamer, inhumaner oder entwürdigender Behandlung zu missachten. Ferner existiere kein Beleg für eine abschreckende Wirkung der Höchststrafe, und eventuelle Fehlurteile der Justiz wären nicht mehr rückgängig zu machen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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