Drittes EntlastungspaketNoch mehr Menschen bekommen Geld – Regierung reagiert auf Kritik

Dieses undatierte Symbolbild zeigt ein Rentnerpaar, das auf einer Bank sitzt.

Dieses undatierte Symbolbild zeigt ein Rentnerpaar, das auf einer Bank sitzt.

Das dritte Entlastungspaket soll mit 65 Milliarden Euro das bisher teuerste werden, das die Ampelkoalition schnürt, um die Auswirkungen der Energiekrise abzumildern. Damit reagiert sie auch auf Kritik am Vorgängerpaket.

Das Bundeskabinett hat die einmalige Energiepauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner beschlossen. Sie solle zum 15. Dezember 2022 ausgezahlt werden, erklärte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) nach der Kabinettssitzung am Mittwoch (5. Oktober 2022). In schwierigen Zeiten stark gestiegener Preise für Energie und Lebensmittel stehe der Sozialstaat damit „an der Seite der Menschen“. 

Die 300 Euro Energiepauschale für Menschen im Ruhestand ist Teil des für Anfang Dezember angekündigten dritten Entlastungspakets der Ampel-Regierung. Das soll, wie auch seine Vorgänger, die Auswirkungen der aktuellen Energiekrise für die Menschen in Deutschland abmildern.

Drittes Entlastungspaket: Reaktion auf Kritik an Vorgänger

Im zweiten Entlastungspaket vom März waren Millionen Rentner und Rentnerinnen bei der dort enthaltenen Energiepauschale leer ausgegangen, weil diese nur an alle Steuerpflichtigen der Steuerklassen I bis V gezahlt wurde. Dafür war die Ampel-Koalition teils scharf kritisiert worden.

Alles zum Thema Energiekrise

Laut Bundessozialministerium erhalten nun alle die Energiepauschale, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben.

Anspruch auf die Energiepauschale besteht demnach nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Zahlung erfolgt laut Ministerium automatisch, Anträge sind nicht nötig.

Die Energiepreispauschale werde nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliege auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, betonte das Ministerium. Sie solle jedoch der Steuerpflicht unterliegen. Die Regierung hatte die Kosten für die Pauschale bei Ankündigung auf insgesamt rund sechs Milliarden Euro beziffert. (bcr/afp)