Das war ein langer Kampf! Nach einem zähen Ringen vor Gericht muss die Deutsche Bank jetzt richtig blechen. Ein Richterspruch aus Köln ist nun final – und das wird teuer für den Finanz-Riesen.
Gerichts-Hammer trifft Deutsche BankEx-Aktionäre erstreiten Millionen nach jahrelangem Zoff

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Der Streit um die Übernahme der Postbank ist zu Ende. (Symbolbild)
Ende eines langen Rechtsstreits: Die Auseinandersetzung um Entschädigungen zwischen ehemaligen Postbank-Anteilseignern und der Deutschen Bank hat ein finales Ende gefunden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, lehnte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Beschwerde des Geldhauses ab. Damit steht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln fest, welche den Klägern vollständig Recht gab. (Az. II ZR 130/24)
Zoff um den Preis der Übernahme
Der Kern des Konflikts war die Übernahme der Postbank-Mehrheit durch das Frankfurter Geldhaus im Jahr 2010. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Offerte für die Anteilseigner fair war – oder ob die Bank nicht bereits vor 2010 die tatsächliche Herrschaft über das Unternehmen aus Bonn ausübte und den Investoren somit eine höhere Summe schuldig gewesen wäre.
Insgesamt 13 frühere Anteilseigner der Postbank zogen vor Gericht. Sie erhielten im Oktober 2010 pro Aktie lediglich 25 Euro vom Finanzkonzern. Ihre spätere Forderung war die Nachzahlung auf den ihrer Meinung nach korrekten Betrag: stolze 57,25 Euro pro Anteil! Die Begründung: Schon 2008 hätte das Geldhaus eine Offerte vorlegen müssen, da es zu diesem Zeitpunkt bereits die Macht über die Postbank gehabt habe.
Kölner Gerichtsurteil hat Bestand
Das OLG Köln schloss sich nach einer vorherigen Entscheidung des BGH mit klaren Leitplanken im zweiten Durchgang der Sichtweise der Kläger an. Eine weitere Revision vor dem BGH verweigerten die Richter aus Köln aber. Der Versuch des Bankhauses, sich in Karlsruhe mit einer Beschwerde dagegen zu stemmen, blieb nun endgültig erfolglos.
Ein Sprecher des Geldhauses ließ laut dpa verlauten, man habe die Risiken aus dem Rechtsstreit bereits „maßgeblich reduziert“. Die Zahlungen, die nun aufgrund des Kölner Urteils fällig werden, sowie andere offene Forderungen summieren sich auf etwa 112 Millionen Euro samt Zinsen. Diese Summe sei aber durch Rücklagen abgesichert. Das Urteil des BGH habe deshalb keine finanziellen Folgen für das aktuelle oder das kommende Geschäftsjahr.
Für die 13 Kläger ist der Marathon-Streit ein voller Erfolg, während die Bank ein kostspieliges Kapitel endlich schließen kann. (red)
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