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„Cum-ex“-SkandalKanzler Scholz im Zeugenstand: Wusste er von Steuerhinterziehung?

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sitzt auf seinem Platz auf der Senatsbank in Hamburg.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sitzt auf seinem Platz auf der Senatsbank in Hamburg.

Hat Bundeskanzler Olaf Scholz vom „Cum-ex“-Skandal gewusst oder sogar Einfluss genommen? Um diese Fragen ging es am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat vor dem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erneut jegliche Einflussnahme auf das Steuerverfahren der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Warburg-Bank zurückgewiesen.

„Ich habe auf das Steuerverfahren Warburg keinen Einfluss genommen“, sagte der frühere Hamburger Bürgermeister am Freitag (19. August) bei seiner zweiten Zeugenvernehmung vor dem Ausschuss. Im Kern geht es in dem Ausschuss um die Frage, ob führende SPD-Politiker Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Bank genommen haben.

„Cum-ex“-Skandal: Olaf Scholz sagt vor Untersuchungsausschuss aus

Hintergrund sind drei Treffen von Olaf Scholz mit den Gesellschaftern der Warburg Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in den Jahren 2016 und 2017. Nach den ersten Treffen hatte die Hamburger Finanzverwaltung Rückforderungen von zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank zunächst verjähren lassen. Weitere 43 Millionen Euro wurden ein Jahr später erst kurz vor der Verjährung und auf Weisung des Bundesfinanzministeriums zurückgefordert.

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Scholz hatte die Treffen bei seiner ersten Vernehmung im April vergangenen Jahres zwar eingeräumt, aber angegeben, sich an Gesprächsinhalte nicht mehr erinnern zu können. Das sei nach wie vor so, sagte der Kanzler.

Allerdings hätten die Untersuchungen des Ausschusses seither exakt das bestätigt, was er schon damals gesagt habe: „Es hat keinerlei politische Einflussnahme gegeben.“ Anderslautende Vorwürfe seien bei den Befragungen „durch nichts und niemanden gestützt“ worden.

Scholz verwies darauf, dass Steuerhinterziehung kein „Kavaliersdelikt“ sei. Das habe er immer schon so gesehen. Auch deshalb sei klar: „Es hat keine Vorzugsbehandlung von Herrn Warburg oder Herrn Olearius gegeben.“ (mac/dpa)