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Ampelkoalition bessert nachBericht: Corona-Regel wird wohl doch ausgeweitet

Ein Fahrgast betritt im Januar eine Bahn in Berlin, an der Schildern mit dem Hinweis auf die Masken- und 3-G-Regeln zu sehen sind. Die Maskenpflicht soll nun doch ausgeweitet werden.

Ein Fahrgast betritt im Januar eine Bahn in Berlin, an der Schildern mit dem Hinweis auf die Masken- und 3-G-Regeln zu sehen sind. Die Maskenpflicht soll nun doch ausgeweitet werden.

Laut Medienbericht hat sich die Ampelkoalition am Dienstag (15. März) darauf geeinigt, dass die Maskenpflicht wohl doch ausgeweitet wird.

Am 19. März laufen die bisherigen Corona-Regeln aus, Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, danach zumindest Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu wollen. Dafür ist eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes nötig, die soll noch in dieser Woche beschlossen werden.

Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichen Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Doch auf Druck von SPD und Grünen wird nun laut Medienbericht nachgebessert.

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, soll die Maskenpflicht nun auch in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, möglich sein.

Auch über das Fortbestehen der Maskenpflicht für den Einzelhandel wurde diskutiert, hier habe sich aber die FDP durchgesetzt: Hier soll es ab kommender Woche keine Pflicht mehr geben, auch nicht in Zahnarzt-, Hebammen- oder Physiotherapeutenpraxen. (mg)