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Neue Corona-VerordnungErstes Bundesland schafft Inzidenzwert für Maßnahmen ab

Zahlreiche Menschen laufen durch die Königstraße in Stuttgart (Foto vom Mai 2021).

Zahlreiche Menschen laufen durch die Königstraße in Stuttgart (Foto vom Mai 2021).

Es ist ein Novum in der Corona-Pandemie in Deutschland. Baden-Württemberg schafft als erstes Bundesland den Inzidenzwert als Instrument für Maßnahmen ab.

Stuttgart. Die Karte des Robert Koch-Instituts färbt sich langsam rot in vielen Bundesländern Deutschlands. So lagen am Mittwoch (11. August) auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen zehn der 53 Kommunen bei der Sieben-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 50.

Corona: Politik verabschiedet sich vom Inzidenzwert als alleinigem Maßstab

Stehen wir am Beginn einer vierten Corona-Welle? Dass die Politik schnell und frühzeitig handeln soll, darüber herrscht breite Einigkeit. Aber wie? Beim Bund-Länder-Treffen am Dienstag (10. August) ging es unter anderem auch um die wichtige Frage, ob die Fixierung auf den Inzidenzwert als Instrument für Maßnahmen weiter bestehen bleiben soll.

Vom Inzidenzwert als alleinigen Maßstab wird man sich aber wohl langsam verabschieden. Ausschlaggebend müsse auch die Belegung von Krankenhausbetten und Intensivstationen sein, sagte etwa NRW-Ministerpräsident Armin Laschet.

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Und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erklärte: „Die Inzidenz als alleiniges Maß aller Dinge hat ausgedient.“

Erstes Bundesland schafft Inzidenz ab

Doch während die einen noch diskutieren, macht Baden-Württemberg schon Nägel mit Köpfen. Das Bundesland schafft die Inzidenz ab.

Ab Montag (16. August) dürfen alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet.

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz werde in der neuen Corona-Verordnung, die am 16. August in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch (11. August) in Stuttgart mit.

Hier muss man in Baden-Württemberg einen Corona-Pass vorzeigen

Die Regierung sieht etwa vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen – sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen könnten. Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigenschnelltest ausreichen. (jv/dpa)