Chaos um ImpfstatusPlötzlich neuer Ansatz – wer gilt denn jetzt überhaupt noch als „vollständig geimpft“?

Eine Mitarbeiterin eines Restaurants kontrolliert den Impfstatus zweier Personen in Berlin.

Eine Mitarbeiterin eines Restaurants kontrolliert den Impfstatus zweier Personen in Berlin.

60 Millionen Deutsche zählt das RKI seit Dienstag nicht mehr als „vollständig geimpft“. Grund sind Vorgaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

von Jan Voß (jv)

Wer die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) aufmerksam verfolgt, der dürfte bei den aktuellen Zahlen vom Dienstag (18. Januar 2022) verwirrt gewesen sein. Denn der Impfstatus der Bürger wird nun völlig neu bewertet.

Am Vortag wies das RKI in seiner täglichen Corona-Statistik noch mehr als 60 Millionen Deutsche als „vollständig geimpft“ aus. Das ist am Dienstag, also nur einen Tag später, anders. Jetzt werden eben diese 60 Millionen nur noch als „Grundimmunisierte“ gezählt.

Um einen Fehler handelt es sich jedoch nicht. Denn das RKI hat sein Impfquotenmonitoring erneuert und durch einen weiteren Ansatz erweitert. Nicht ohne Grund. Die Behörde folgt damit einem Vorstoß von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

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Der Minister hatte am Wochenende erklärt, dass eine vollständige Impfung aus drei Dosen bestehe. Nur wer Geboostert ist, der ist auch vollständig geimpft. Lauterbachs Ansage: An diesem neuen Grundverständnis müsse sich auch eine Impfpflicht orientieren.

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Entsprechend erweiterte das Robert Koch-Institut nun sein Impfquotenmonitoring um die Spalte „Impfquote grundimmunisiert“. Die Folge: Über 60 Millionen Menschen, die am Vortag noch unter die Kategorie „Impfquote vollständig geimpft“ fielen, werden jetzt unter der neuen Spalte „Impfquote grundimmunisiert“ abgehandelt.

Die Definition „vollständig geimpft“ erfüllen jetzt nur noch knapp 40 Millionen Menschen.

Achtung: Auch der digitale Impfnachweis wird angepasst

Und auch der digitale Impfnachweis wird angepasst. Hier greifen die jüngsten EU-Vorgaben sowie Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin sagte.

Im Zuge dessen sollen in Deutschland demnach auch geänderte Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson umgesetzt werden.

Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher. (mit dpa)