Produktion, Verkauf, EigenbedarfDas sind die Lauterbach-Pläne zur Cannabis-Legalisierung

Eine mit einer Marihuana-Pflanze verzierte Deutschland-Flagge.

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland schreitet voran: Das Bundeskabinett hat ein Eckpunktepapier verabschiedet. Das Foto zeigt eine mit einer Marihuana-Pflanze verzierte Deutschland-Flagge, die während der 23. Hanfparade 2019 hochgehalten wurde.

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland nimmt Gestalt an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Eckpunkte-Papier durchs Kabinett gebracht. Das sind seine Pläne.

Der nächste wichtige Schritt ist getan: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (26. Oktober 2022) ein Eckpunktepapier aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, das die Abgabe von Cannabis an Erwachsene regelt.

Bis zur Umsetzung ist es zwar, noch ein weiter Weg. In diesem Artikel erfahren Sie aber schon einmal vorab, wie Lauterbachs Pläne konkret aussehen. Die Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Fragen und Antworten

Wer darf künftig wie viel Cannabis besitzen?

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Cannabis erwerben und besitzen für den Eigenbedarf dürfen künftig alle ab 18 - „bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm“, wie es in den Eckpunkten heißt.

Wie viel Eigenanbau soll zugelassen werden?

Jeder volljährige Mensch soll drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.

Wie sollen Produktion und Verkauf ablaufen?

„Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen“, heißt es in Lauterbachs Entwurf.

Verkauft werden soll das Produkt in „Fachgeschäften mit besonderer Sachkunde“, bei jedem Kauf soll ein Beratungsgespräch angeboten werden. In der Packungsbeilage soll es Aufklärung über die Risiken des Konsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen geben.

Soll es Werbung für Cannabis geben dürfen?

Nein. Lauterbachs Eckpunkte sehen ein Werbeverbot vor

Sollen Steuern erhoben werden?

Ja. Der Verkauf von Genusscannabis soll der Umsatzsteuer unterliegen. Daneben ist die Einführung einer besonderen „Cannabissteuer“ vorgesehen.

Wird es einen Online-Handel geben?

Ob und inwieweit ein Online- beziehungsweise Versandhandel an Privatpersonen durch zugelassene Geschäfte erlaubt werden soll, soll im Rahmen der vorgesehenen wissenschaftlichen Begleitung des neuen Gesetzes geklärt werden.

Welche Strafvorschriften soll es künftig geben?

Wer ohne Lizenz Cannabis verkauft oder mehr besitzt als erlaubt, kann weiterhin bestraft werden - und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auf der anderen Seite sollen Verurteilungen zu Handlungen, die künftig nicht mehr strafbar sind, aus dem Bundeszentralregister getilgt werden.

Was gilt künftig für Minderjährige?

Zwar bleiben für Jugendliche unter 18 Jahren Besitz und Anbau verboten, allerdings werden sie nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Sie können aber vom Jugendamt zur Teilnahme an einem Frühinterventions- oder Präventionsprogramm verpflichtet werden.

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Weil es gegen die „Ampel“-Pläne zur Legalisierung europarechtliche Bedenken gibt, will Lauterbach sein Vorhaben zunächst von der EU-Kommission prüfen lassen. Erst wenn Brüssel grünes Licht gibt, will der Gesundheitsminister mit dem eigentlichen Gesetzgebungsprozess beginnen. Und das dürfte dauern: Lauterbach kann sich vorstellen, dass die Legalisierung im Jahr 2024 kommt. (dpa)