Zoff um Bundeswehr-Gesetz: Jetzt entscheidet Karlsruhe
Richter-Hammer in KölnGericht hält neues Bundeswehr-Gesetz für verfassungswidrig

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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hält eine Regelung im neuen Gesetz für schnellere Bundeswehrbeschaffungen für verfassungswidrig. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht die Regel überprüfen. (Symbolbild)
Riesen-Zoff um ein neues Bundeswehr-Gesetz! Es sollte alles schneller machen, doch jetzt droht die Vollbremsung durch das höchste deutsche Gericht. Auslöser ist ein Streit um einen Auftrag aus Köln, der nun in Karlsruhe landet.
Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf haben massive Zweifel. Sie sind überzeugt: Eine Klausel im frischen Gesetz für zügigere Armee-Anschaffungen ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Ihrer Meinung nach hebelt die Bestimmung das im Grundgesetz verankerte Recht auf wirksamen Rechtsschutz aus. Deshalb geht die Sache jetzt nach Karlsruhe.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Auftrag für Paketautomaten (Az. VK 1 - 128/25). Darin sollen Soldaten ihre Uniformen und Ausrüstungsgegenstände abholen können. Geplant war die Aufstellung auf Bundeswehr-Arealen. Eine Kölner Dienststelle der Armee hatte sich für eine Firma entschieden und einem Mitbewerber eine Absage erteilt.
Plötzlich galt ein neues Gesetz
Der verschmähte Bieter wollte das aber nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Sein erster Versuch bei der Vergabekammer des Bundes scheiterte zwar. Doch der Mann blieb hartnäckig und reichte Ende Januar „sofortige Beschwerde“ beim OLG in Düsseldorf ein. Ein solcher Schritt hat normalerweise eine blockierende Folge: Der Auftrag darf bis zu einer Entscheidung nicht vergeben werden. Man spricht hier von einer aufschiebenden Wirkung.
Doch dann die krasse Wende: Während das Verfahren noch lief, wurde am 14. Februar das neue Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) wirksam. Dessen Paragraf 16 schafft genau diese aufschiebende Wirkung für Beschwerden einfach ab. Die Konsequenz war sofort spürbar: Bereits drei Tage danach machte die Bundeswehr mit dem bevorzugten Anbieter den Deal perfekt. Nach der früheren Gesetzeslage wäre das undenkbar gewesen.
Jetzt muss Karlsruhe entscheiden
Dem Düsseldorfer Vergabesenat war das Vorgehen nicht geheuer. Er stoppte das laufende Beschwerdeverfahren. Stattdessen wird nun das Bundesverfassungsgericht um eine Prüfung gebeten. Die obersten deutschen Richter sollen nun klären: Ist die Klausel im neuen Gesetz mit dem Grundgesetz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) vereinbar?
Das pikante Detail: Das Gesetz wurde erst im Frühling verabschiedet. Angesichts der angespannten Sicherheitslage in der Welt sollte es eigentlich den Einkauf von militärischer Ausrüstung, wie zum Beispiel Rüstungsgüter, deutlich beschleunigen. (dpa/red)
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