Nach Mordaufruf auf WahlplakatenDie Grünen reagieren mit Gegenangriff, Netz ist begeistert

Ein Wahlplakat zur Landtagswahl in Baden-Württemberg, auf dem Muhterem Aras, die Kandidatin von Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlkreis Stuttgart 1 und amtierende Landtagspräsidentin zu sehen ist, hängt an einem Mast am Marienplatz.

Ein Wahlplakat zur Landtagswahl in Baden-Württemberg, auf dem Muhterem Aras, die Kandidatin von Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlkreis Stuttgart 1 und amtierende Landtagspräsidentin zu sehen ist, hängt im Februar 2021 an einem Mast am Marienplatz.

Die rechte Partei der „III. Weg“ hatte mit einem Wahlplakat, auf dem Morddrohungen an die Partei „Die Grünen“ gemacht wurden, für Fassungslosigkeit gesorgt. Nun wehren sich die Grünen und ernten Lob und Begeisterung im Netz. 

Zwickau. Es war ein Urteil, das für Fassungslosigkeit gesorgt hat: Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ in Zwickau weiter aufhängen. Allerdings nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag des „III. Wegs“ statt, wie es am Dienstag mitteilte - jedoch unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen. Das haben die Grünen nun genutzt, um einen Gegenangriff zu starten.

Auf Twitter wurden mehrere Fotos von Wahlplakaten der Partei gezeigt, die sich gezielt an die rechten Plakate von der „III. Weg“ richten. „Dieses Plakat hält die umliegenden 100 m nazifrei. Gern geschehen“, ist auf dem Plakat der Grünen in Zwickau zu lesen.

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Das Netz zeigt sich von diesem Gegenschlag begeistert. „Ich lege mich fest: Das ist das beste Plakat des Wahlkampfs“, schreibt eine Userin und erntete dabei innerhalb weniger Stunden über 1000 Likes (Stand Mittwoch, 20.44 Uhr).  „Ja, das ist gut. Alle 100 Meter aufhängen“, pflichtet ein anderer User bei. 

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen“ binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

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Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine „losgelöste Wahrnehmung“ der Plakate des „III. Wegs“ und deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen“.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei „III. Weg“ als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen. (mei/dpa)