Mordaufruf darf hängen bleibenFassungslosigkeit nach Urteil zu rechten Wahlplakaten

Die umstrittenen Wahlplakate dürfen hängen bleiben, wenn sie 100 Meter Abstand zu Plakaten der Grünen (wie hier in Baden-Württemberg) einhalten, so das Gericht.

Die umstrittenen Wahlplakate dürfen hängen bleiben, wenn sie 100 Meter Abstand zu Plakaten der Grünen (wie hier in Baden-Württemberg) einhalten, so das Gericht.

Ein Gericht in Chemnitz hat einem Eilantrag der rechtsextremen Partei „III. Weg“ stattgegeben. Die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ dürfen demnach hängen bleiben. Politiker reagierten empört und schockiert.

Zwickau. Die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ darf laut einem Gerichtsbeschluss die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ in Zwickau weiter aufhängen. Politikerinnen und Politiker reagierten fassungslos.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz gab einem Eilantrag der rechtsextremen Partei „III. Wegs“ statt, wie es am Dienstag (14. September) mitteilte - allerdings unter der Auflage, dass die Plakate einen Abstand von 100 Metern zu den Plakaten der Grünen haben müssen.

Stadt Zwickau hatte „Hängt die Grünen“-Plakate verboten

Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch verfügt, dass die Partei ihre Plakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen“ binnen drei Tagen abnehmen solle. Geschehe das nicht, werde die Kommune die Plakate selbst entfernen. Zur Begründung hieß es, dass der Slogan einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen.

Bei der Interessensabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine „losgelöste Wahrnehmung“ der Plakate des „III. Wegs“ und deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen“.

„Hängt die Grünen“ darf hängen bleiben: Politiker reagierten geschockt

Grünen-Politiker, aber auch viele andere Prominente reagierte schockiert auf das Urteil des Gerichts. Die frühere Bundesministerin für Verbraucherschutz  Renate Künast gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die Stadt Zwickau dagegen vorgeht. Künast weiter: „Diese Entscheidung zeigt, dass die Gefahr von #Hatespeech durch den organisierten #Rechtsextremismus immer noch nicht verstanden worden ist.“

Grünen-Politiker Cem Özdemir erklärte: „Ich verstehe nicht, was daran ok sein soll, zu einem Mord aufzurufen, wie auf den ‚Hängt die Grünen‘-Plakaten. Nicht mit 100 Metern Abstand. Nicht mit 1.000 oder 10.000. Einfach gar nicht. In diesem Land wird niemand gehängt! Von keiner Partei & auch sonst niemand.“

Thore Barfuss, Nachrichten-Chef bei „Die Welt“ sprach von einem „unfassbaren Urteil“.

Urteil zu Wahlplakaten gegen die Grünen noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Splitterpartei „III. Weg“ als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Bislang sei aber noch keine Reaktion eingegangen. (jv/dpa)