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Beben bei Sparkassen-BankBafin prüft Bilanz wegen 478 Millionen aus Cum-Cum-Deals

Dekabank

Copyright: Helmut Fricke/dpa

Die Dekabank profitiert von einer starken Nachfrage von Privatanlegern. (Archivbild)

Beben bei der Sparkasse: Bafin ermittelt gegen Dekabank

Ein Beben in der deutschen Bankenwelt, das auch viele von euch als Sparkassen-Kunden und -Kundinnen aufhorchen lässt. Es geht um dubiose Aktiengeschäfte und eine schwindelerregende Summe von fast einer halben Milliarde Euro.

Die Finanzaufsicht Bafin hat eine Untersuchung gegen die Dekabank eingeleitet, den zentralen Wertpapierdienstleister der Sparkassen. Der Grund: Frühere „Cum-Cum“-Aktiengeschäfte sorgen für mächtig Ärger und rufen die Behörden auf den Plan.

Konkret geht es um den Konzernabschluss für das Jahr 2024. Die Bafin hat laut eigener Mitteilung „konkrete Anhaltspunkte“, wonach die Bank gegen Vorschriften zur Rechnungslegung verstoßen haben könnte. Im Zentrum stehen Steuererstattungsansprüche von insgesamt 478 Millionen Euro, die das Institut für Aktiengeschäfte aus dem Zeitraum von 2013 bis 2018 verbucht hatte – doch die Finanzverwaltung lehnte die Anrechnung ab.

Dubiose Aktiendeals: So lief die „Cum-Cum“-Masche

Diese „Cum-Cum“-Transaktionen werden als großer Bruder der berüchtigten „Cum-Ex“-Deals angesehen. Das Ziel war, das deutsche Steuerrecht auszutricksen. Aktien wurden kurz vor dem Stichtag für die Dividende an inländische Banken übertragen. Diese konnten sich – im Gegensatz zu ausländischen Investoren – die Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Der Gewinn wurde dann unter den Beteiligten aufgeteilt.

Eine Praxis, die auch bei den Sparkassen üblich war und dem Fiskus einen geschätzten Schaden von unfassbaren 28 Milliarden Euro einbrachte – weit mehr als bei „Cum-Ex“.

Bafin prüft Bilanz-Tricks – nicht die Steuer-Frage

Die Bafin macht deutlich: Es wird nicht die steuerliche Gültigkeit der Geschäfte selbst geprüft. Vielmehr geht es um die Bilanzierung. Nach dem internationalen IFRS-Standard darf eine Bank solche Erstattungsansprüche nur dann in die Bilanz aufnehmen, falls es als „überwiegend wahrscheinlich“ gilt, dass die Steuerbehörden die Behandlung akzeptieren.

Und genau hier hat die Finanzaufsicht offenbar massive Zweifel. Sie hat „konkrete Anhaltspunkte“, wonach die Dekabank irrtümlich davon ausging, dass eine Anerkennung der Erstattung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei.

Bank wehrt sich: „Sind von unserer Praxis überzeugt“

Die Dekabank hat die fast 500 Millionen Euro inzwischen an die Steuerbehörden erstattet. Sie bestätigte die Prüfung durch die Bafin, gibt sich aber gelassen: „Die Dekabank ist davon überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform herausstellen wird.“ (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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