Reservisten sollen künftig auch in Friedenszeiten zu Diensten verpflichtet werden können.
Alle bis zum Alter von 45 JahrenNeuer Plan vom Verteidigungsministerium für Reservisten

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Rekruten in Uniform stehen in einer Reihe (Archivbild).
Damit die Bundeswehr angesichts der wachsenden Bündnisverpflichtungen ihre Aufgaben erfüllen kann, ist aus Sicht von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) neben einer größeren Truppenstärke auch mehr Flexibilität bei der Personalplanung erforderlich.
Reservisten spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sind sowohl für den Heimatschutz als auch für die Landes- und Bündnisverteidigung unverzichtbar. Künftig sollen sie - anders als bisher - zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Ein Überblick:
Welche Rolle spielt die Reserve?
Sie trägt maßgeblich zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei und soll sicherstellen, dass die Streitkräfte im Krisenfall personell ausreichend ausgestattet sind. Reservistinnen und Reservisten verstärken die aktive Truppe in fast allen Einsatzbereichen. Zudem leisten sie Unterstützung bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.
Alle früheren Soldaten der Bundeswehr sind gemäß Paragraf 1 des Reservistengesetzes Teil der Reserve - also ehemalige Grundwehrdienstleistende ebenso wie freiwillig Wehrdienstleistende, Ex-Zeitsoldaten und Berufssoldaten im Ruhestand. Aber auch Ungediente können sich als Reservistin oder Reservist ausbilden lassen.
Die Reserve der Bundeswehr besteht aus deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die im Falle ihrer Aktivierung Seite an Seite mit aktiven Soldatinnen und Soldaten Dienst leisten und dabei die gleichen Funktionen erfüllen.
Wie werden Reservisten bislang zum Dienst herangezogen?
In Friedenszeiten werden sie bislang ausschließlich aufgrund ihrer freiwilligen schriftlichen Verpflichtung zu Dienstleistungen herangezogen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.
Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung vom Grundwehrdienstleistenden bis in den Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden.
Reservisten können längstens bis zum Ablauf des Monats Reservistendienste leisten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Was soll sich in Zukunft ändern?
Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ soll abgelöst werden. Künftig sollen Reservisten in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Arbeitgeber sollen lediglich angehört und eine Rückstellung beantragen können. Betroffene können eine Zurückstellung von Diensten etwa aus familiären oder beruflichen Gründen beantragen. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.
Bis zum Alter von 45 Jahren sollen alle diejenigen an Reserve-Übungen teilnehmen müssen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll es eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr geben. Auf freiwilliger Basis sollen Reservistinnen und Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.
Wie lang sollen Wehrübungen dauern?
Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reserveübungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit beträgt die maximale Gesamtdauer der Übungen sechs Monate beziehungsweise höchstens vier Wochen im Jahr. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Ein Dienst im Ausland soll im Regelfall nicht verpflichtend sein.
Sind Reservisten beruflich abgesichert?
Ja. Reservisten dürfen während Diensten und Übungen keine beruflichen Nachteile entstehen. Eine Kündigung aus Anlass einer Übung ist verboten. Reservedienste werden auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Nichtselbstständigen wird bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro je Tag der Netto-Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige, die Reservedienst leisten, erhalten höchstens 430 Euro pro Tag.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge während der Reservistendienste vom Bund weitergezahlt. Die zivile Krankenversicherung ruht während Reservediensten und -übungen, für diesen Zeitraum besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Wie viele Reservisten braucht Deutschland?
Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr 460.000 Soldaten bereitstellen, um die in der Nato vereinbarten Ziele erfüllen zu können. Dazu soll es bis 2035 rund 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten geben. Stand Ende April waren es knapp 186.000, darunter gut 25.000 Frauen. Zudem sollen 200.000 einsatzbereite Reservistinnen und Reservisten bis 2035 bereit stehen - im Jahr 2025 waren gut 60.000 Reservisten beordert.
