Zoff mit dem VerfassungsschutzAfD und Junge Alternative scheitern mit Eilantrag vor Gericht

Über Jahre streiten sich die AfD und der Verfassungsschutz schon vor Gericht. Jetzt hat das OVG in Münster ein Verfahren für beendet erklärt.

Schlappe für die AfD und die Junge Alternative! In dem seit Jahren schwelenden Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht ein Eilbeschwerdeverfahren ohne Entscheidung beendet.

Damit hatte eine Beschwerde der zum 31. März 2025 aufgelösten AfD-Jugendorganisation Junge Alternative keinen Erfolg, wie das OVG mitteilte. Entschieden wurde in NRW, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln seinen Sitz hat. 

AfD und Junge Alternative scheitern mit Eilantrag

Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass der Verfassungsschutz die Junge Alternative als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Einen Eilantrag in der Sache lehnte das Gericht ab. Dagegen legte die Partei am nordrhein-westfälischen OVG Beschwerde ein – ohne Erfolg, wie das Gericht jetzt mitteilte. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. 

Der 5. Senat des OVG verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz nach der Auflösung der Jungen Alternative erklärt hatte, die Nachwuchsorganisation sei nach ihrer Liquidation weder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden noch habe das Amt die Öffentlichkeit über so einen Schritt informiert. Dadurch sei den Eilanträgen von AfD und Junger Alternative die Grundlage entzogen. 

Das OVG hatte der Partei und ihrer mittlerweile aufgelöste Jugendorganisation entsprechende Hinweise gegeben - dennoch hielten beide im Hauptsacheverfahren an dem Rechtsstreit fest. Daraufhin verwarf das OVG die Eilbeschwerde als unzulässig. 

Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hochgestuft. Dagegen reichte die Partei eine Klage und einen Eilantrag ein, weil sie dem Inlandsnachrichtendienst untersagen lassen will, dass er sie so führt, einordnet und behandelt.

Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage ab - das bedeutet in diesem Fall, dass die Behörde die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnet. (dpa)