Ein 61-Jähriger hat ein kleines Mädchen mit einem fiesen Trick in seine Wohnung gelockt und sich an ihr vergangen. Für diese abscheulichen Taten erhielt der Mann aus dem Münsterland nun eine Strafe, die viele als zu gering empfinden.
Welpen-Versprechen wird zum AlbtraumKind (6) missbraucht – Urteil sorgt für Entsetzen

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Das Landgericht Münster hat einen 61-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er hatte sich bei Snapchat als Jugendlicher ausgegeben.
Das Landgericht Münster sprach gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten aus. Laut einer dpa-Meldung hatte der 61-Jährige während des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dies wurde von den Richtern strafmildernd berücksichtigt, da den Kindern dadurch eine Zeugenaussage erspart wurde.
Die grausame Welpen-Falle in Rosendahl
Die Vorgehensweise des Täters war besonders hinterhältig: Das Gericht geht davon aus, dass er im vergangenen Sommer ein sechsjähriges Mädchen in Rosendahl (Kreis Coesfeld) auf einem Spielplatz kontaktierte. Er köderte das Kind mit dem Versprechen, ihm junge Hunde zu zeigen, in seine Wohnung.
In dem Schlafzimmer des Mannes entkleidete er das Mädchen und verging sich an ihm. Laut Aussage der Mutter identifizierte das Kind den Täter später auf der Straße. Seine Festnahme erfolgte daraufhin im August 2025.
Falsche Identität auf Snapchat für Nacktbilder
Dies war jedoch nicht sein einziges Vergehen. Der Verurteilte gab sich auf dem sozialen Netzwerk Snapchat als Teenager aus, um an intime Aufnahmen von Mädchen zu gelangen. Er überzeugte mehrere Mädchen, von denen manche erst elf Jahre alt waren, ihm Nacktfotos zu senden.
Einige der Mädchen lehnten ab, doch andere kamen seiner Aufforderung nach. Wie die dpa berichtet, stellte die Polizei bei einer späteren Durchsuchung seiner Wohnung zahlreiche kinderpornografische Aufnahmen und Videoclips auf dem Rechner des Mannes sicher.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussantrag eine höhere Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten gefordert. Laut einem Gutachten weist der verheiratete Mann eine pädophile Veranlagung auf. Er erklärte sich während des Prozesses zu einer Therapie bereit. Wichtig zu wissen: Das Urteil besitzt noch keine Rechtskraft. (red)
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