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Jetzt auch in ÖsterreichVerschärfte Corona-Regeln und 2G: Wo gilt was?

Die Corona-Zahlen steigen wieder erschreckend an. Auch Österreich beschließt drastische Maßnahmen, um das Virus im Griff zu behalten. Wo gelten welche Maßnahmen in Deutschland? 

Wien/Berlin. An Corona und die damit verbundenen Einschränkungen haben sich die meisten Menschen mittlerweile gewöhnt. Ein großer Teil der Bevölkerung hat sich bereits impfen lassen, was vieles erleichtert. Da es aber noch immer zu wenig Geimpfte sind, werden wieder verschärfte Regelungen eingeführt. Nicht nur in Deutschland.

So gilt ab Montag (8. November) für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens in Österreich die 2G-Regelung. Die Inzidenz in unserem Nachbarland übersteigt die in Deutschland bereits bei weitem. Der Besuch von Restaurants, Friseuren oder Veranstaltungen ab 25 Gästen ist nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt. Welche Anreize es für erst spät geimpfte gibt und wo genau die 2G-Regel alles gilt, wird im Video oben  erklärt. 

Was bedeutet eigentlich die 2G-Regel?

Wenn beispielsweise bei einer Veranstaltung die 2G-Regel gilt, bedeutet das: Nur Geimpfte oder Genese dürfen teilnehmen. Getestete und Ungeimpfte dürfen nicht teilnehmen. Das soll für eine höhere Sicherheit sorgen und die Impfquote der Gesellschaft erhöhen. Als Nachweis gilt der Impfpass, der auch digital vorgezeigt werden kann. 

Auch in Deutschland ist die 2G-Regel im Gespräch. In einigen Bundesländern sind die Corona-Zahlen alarmierend hoch und viele Stimmen fordern härtere Maßnahmen, um eine erneute Welle zu verhindern.

Seit dem 23. August gilt bereits die 3G-Regel – ob und wie eine 2G-Regel eingeführt wird, steht noch nicht fest, jedenfalls gilt sie bereits in einigen Teilen Deutschlands als optional. Bei 2G-Optionsmodellen können Gastronomen oder Unternehmer dabei den Zugang der Besucher freiwillig auf Geimpfte und Genesene beschränken. Ebenfalls im Gespräch ist die 2G+Regel: Hierbei müssen sich Geimpfte und Genese zusätzlich noch testen lassen. 

Das Einführen der kostenpflichtigen Schnelltests in Deutschland hat nicht wie erhofft zu einer Erhöhung der Impfbereitschaft geführt. Deshalb plädieren einige Politiker darauf, diese wieder kostenlos werden zu lassen. Österreich hofft auf eine höhere Impfquote durch das Einführen der 2G-Regel. 

Corona-Regeln: Wo gilt was?

In Sachsen wurden die Regeln jetzt deutlich verschärft, da sogenannte Vorwarnstufe nach der Corona-Verordnung erreicht ist. Deshalb dürfen laut swp.de an privaten Treffen nur noch zehn Personen aus unterschiedlichen haushalten teilnehmen und es kommt zu einer Ausweitung des 2G-Modells: 

  • 2G in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs und Bars
  • 2G bei Großveranstaltungen (auch Fußballspiele)
  • FFP2-Pflicht im ÖPNV
  • 3G-Regel am Arbeitsplatz

Auch Bayern, dessen Sieben-Tage-Inzidenz bei über 300 liegt, hat mittlerweile die Notbremse gezogen. Das sind die aktuellen Regeln im Überblick: 

  • FFP2-Pflicht in Supermärkten, ÖPNV und Freizeiteinrichtungen
  • 3G+Regel (Geimpft, Genesen oder negativer PCR-Test) in Restaurants, Hotels, Veranstaltungen
  • 2G in Clubs, Diskotheken und Bordelle

In Hamburg gilt das 2G-Optionsmodell, Rheinland-Pfalz führt eine 2G-Plus-Regel ein und auch Berlin, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt setzt zunehmend auf 2G und 2G+. Wer sich genau informieren möchte, wo welche Corona-Regeln gelten, kann dies auf der offiziellen Seite der Bundesregierung, www.bundesregierung.de  tun. 

Inwiefern gelten die Corona-Regeln für Kinder?

Da gerade Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren überwiegend noch nicht geimpft sind, galten für sie bisher durch die optionale 2G-Regelung noch Ausnahmen. Bis 2. Oktober waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Nachweispflicht befreit, doch jetzt gelten die Ausnahmen nur noch für alle Kinder unter zwölf Jahren. Somit müssen Kinder ab zwölf Jahre dieselben Regeln (beispielweise 2G) befolgen wie Erwachsene. (sai)