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Kranke GesinnungTierquäler brät und verbrennt Ratten zum Spaß – nun muss er büßen

Tierquäler aus Weiden wird zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er Ratten tötete und quälte.

Ein Tierquäler quälte und tötete Ratten nur zum Spaß. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Unser Foto zeigt eine verletzte Ratte auf einem Feldweg im Jahr 2019. 

Ein 31-jähriger Mann aus Weiden erfreute sich daran, Tieren Leid anzutun. Nun wurde er vom Landgericht Weiden zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, weil er mit seinen Taten gegen das Tierschutzgesetz verstieß.

Weiden. Er quälte, briet, tötete unschuldige Tiere – nur zum Spaß. Nun muss er dafür bezahlen...

Ein Tierquäler ist vor dem Gericht in Weiden in der Oberpfalz auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dagegen legte er erneut Revision ein, wie ein Justizsprecher am Montag sagte.

Tierquäler brät Ratte lebendig: „Knuspi Steak, frischer geht nicht“

Die Richter hatten den 31-Jährigen vergangene Woche zu drei Jahren Haft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Außerdem erhielt er ein Tierhaltungsverbot. Der Mann hatte im Frühjahr 2020 auf sadistische Weise Ratten gequält und getötet und von seinen Taten Handyvideos gedreht.

So briet er eine lebende Ratte in der Pfanne und kommentierte dies mit „Knuspi Steak, frischer geht nicht“, wie der „Neue Tag“ berichtete. Vier Ratten steckte er in eine Mikrowelle, wo sie panisch herumsprangen, ehe sie nach etwa 20 Sekunden qualvoll verendeten. Ein schlimmer Fall von Tierquälerei. 

Tierquäler übergießt Ratte mit Benzin und zündet sie an

Laut Staatsanwältin quälte der Mann die Tiere aus einer abartigen Gesinnung heraus, seine Fantasie habe keine Grenzen gekannt. Eine Ratte übergoss er mit Feuerzeugbenzin und zündete sie an. Das Tier rannte brennend davon, ehe es starb.

Die Strafe fiel in zweiter Instanz um drei Monate länger aus als im ersten Urteil. Gegen dieses hatten der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Über die erneute Revision des Mannes muss nun das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden. (dpa, alt)