Sie hatte nur Schmerzen, doch in der Klinik bot man ihr den Tod an
Schock-Angebot im KrankenhausStatt Diagnose bekommt Seniorin Sterbehilfe vorgeschlagen

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Gerichtshammer, Deutschlandfahne und Schriftzug „Sterbehilfe“
Ein Vorfall aus Kanada, der einem die Haare zu Berge stehen lässt. Miriam Lancaster, eine 84-jährige Frau aus Vancouver, suchte wegen heftiger Beschwerden im Rücken eine Klinik auf. Statt einer Diagnose erhielt sie dort aber einen unfassbaren Vorschlag von einem Mediziner. Dieser unterbreitete ihr die Option „Medical Assistance in Dying“ (MAiD), ein in Kanada gesetzlich verankertes Verfahren zur ärztlichen Suizidbegleitung.
Die ältere Dame war sprachlos. In einem Interview mit der Aktivistin Amanda Achtman, das auf der Social-Media-Plattform X geteilt wurde, stellt sie unmissverständlich fest: „Ich wollte nur herausfinden, warum ich Schmerzen hatte – ich wollte nicht sterben“. Die tatsächliche Quelle ihrer Leiden wurde erst im Nachhinein gefunden: eine durch Osteoporose verursachte Fraktur des Beckens. Ein chirurgischer Eingriff war nicht erforderlich; ihre Behandlung erfolgte im Vancouver General Hospital und anschließend in einer Rehabilitationseinrichtung. Das berichtet „FOCUS online“.
Komplette Genesung der Patientin
Was an dieser Sache kaum zu glauben ist: Lancaster genas nach der Therapie vollkommen. Ihre Beweglichkeit kehrte vollständig zurück, sie konnte sogar wieder lange Reisen antreten. „Meine Genesung war erstaunlich. Es gab keinen Grund, MAiD überhaupt vorzuschlagen“, unterstreicht die 84-Jährige. Dieser Vorfall hat in Kanada eine intensive Diskussion über die Handhabung von MAiD entfacht. In der Provinz Alberta gibt es sogar eine Gesetzesvorlage („Bill 18“), die es dem Klinikpersonal untersagen würde, von sich aus das Thema MAiD anzusprechen.
Die Rechtslage in Deutschland
Die Debatte um Sterbehilfe läuft auch hierzulande, aber die rechtlichen Hürden sind in Deutschland besonders hoch. Die aktive Form, bei der eine Person das Leben einer anderen absichtlich beendet, steht unter Strafe. Gestattet ist jedoch die passive Variante, also das Einstellen lebenserhaltender Behandlungen, sofern es dem Wunsch des Patienten entspricht. Das ist eine Option, falls keine Chance auf Heilung mehr existiert und die betroffene Person als unheilbar gilt. Wenn der Patient seinen Wunsch nicht mehr mitteilen kann, treffen Bevollmächtigte oder Familienmitglieder eine Entscheidung für ihn. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

