Gericht rügt Regierung: Visa-Prüfung für Richterfamilie.
Drohende AbschiebungRichterfamilie erringt Teilerfolg in Karlsruhe

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Oberstes Bundesverfassungsgericht an regnerischem Tag in Karlsruhe.
Eine afghanische Richterfamilie hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Die Familie, die sich derzeit in Pakistan aufhält, kämpft um ihre Einreise nach Deutschland, während ihr die Abschiebung in ihr von den Taliban kontrolliertes Heimatland droht. Dort ist ihr Leben in großer Gefahr.
Der Familienvater, ein ehemaliger oberster Richter, hatte in der Vergangenheit Mitglieder der islamistischen Taliban verurteilt. Obwohl die Familie bereits im Dezember 2022 eine Aufnahmeerklärung der Bundesregierung erhielt, wartet sie seither vergeblich auf ihre Visa. Das berichtet „DER SPIEGEL“.
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hatte die Bundesregierung ein Aufnahmeprogramm ins Leben gerufen. Dieses sollte insbesondere früheren Ortskräften der Bundeswehr eine sichere Zuflucht in Deutschland aus humanitären Gründen bieten. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde jedoch vereinbart, diese Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich“ zu beenden.
Gericht kritisiert monatelange Verzögerung
Der Rechtsweg der Familie war steinig. Zunächst gab das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag auf Erteilung der Visa statt. Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippte diesen Beschluss Ende August wieder. Es stufte die Aufnahmeerklärung als eine unverbindliche politische Zusage ein, von der die Regierung Abstand nehmen könne.
Die Richter in Karlsruhe griffen nun ein und wiesen die Bundesregierung an, die Visaanträge umgehend zu prüfen, ohne den Fall an eine untere Instanz zurückzuverweisen. „Angesichts der besonderen Dringlichkeit für die Beschwerdeführenden würde es der Besonderheit des Falles nicht entsprechen, das einstweilige Rechtsschutzverfahren zu erneuter Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen“, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Für die Verzögerung gebe es seitens der Bundesregierung „keine zureichenden Gründe“.
Das Bundesinnenministerium äußerte sich am Abend zu dem Urteil. Eine Sprecherin erklärte, man sehe sich in der eigenen Position bestärkt, dass keine rechtsverbindliche Aufnahme bestehe. Dennoch werde man nach Zuleitung des Beschlusses die notwendigen Schritte zur Prüfung der Visa-Anfrage einleiten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Familie rechtlich unterstützt, bezeichnete die Entscheidung als unzureichend. Die Verfahrenskoordinatorin Mareile Dedekind kritisierte, dass die Familie auch „nach drei Jahren in ständiger Angst“ noch immer keine Sicherheit vor Abschiebung und Folter habe. Die Organisation kündigte an, Rechtsmittel einzulegen, falls die Visaanträge abgelehnt werden sollten. (red)
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