20 Jahre lang kassierte er die Rente seines toten Vaters. Jetzt flattert dem Sohn die saftige Nachzahlung ins Haus. Eine teure Lektion.
Renten-Schock nach 20 JahrenSohn muss 70.000 Euro für toten Vater blechen

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Euro-Banknoten in Bündeln.
Ein Mann aus NRW erlebt gerade seinen persönlichen Albtraum. Weil er das Konto seines verstorbenen Vaters nutzte, steht er jetzt vor einem riesigen Schuldenberg. Die Deutsche Rentenversicherung fordert eine unglaubliche Summe von ihm zurück: exakt 69.946,35 Euro.
Unglaublich, aber wahr: Zwanzig Jahre lang floss die Rente weiter, obwohl der Vater schon im Juli 1991 in der Türkei das Zeitliche gesegnet hatte. Erst 2011 fiel der Fehler bei der Rentenkasse auf. Bis dahin hatten sich die fälschlichen Auszahlungen auf stattliche 79.852,85 Euro angehäuft. Mit einer Vollmacht für das Konto bediente sich der Sohn, transferierte Geld und hob Beträge ab – ein großer Batzen davon floss direkt in seine eigene Tasche. Das berichtet „Berliner Kurier“.
Vor Gericht gab's kein Pardon
Seine Verteidigung vor den Richtern: Er habe von nichts gewusst und dachte, das Geld stehe ihm zu. Eine Erklärung, die nicht verfing. Am 20. Mai 2020 machte das Bundessozialgericht kurzen Prozess und bestätigte die Forderung der Rentenversicherung (Aktenzeichen: B 13 R 4/18 R). Solche Fälle sind keine Seltenheit. Oft werden Renten nach dem Ableben weitergezahlt, und wer sich dann am Konto bedient, muss dafür geradestehen.
Der Mann legte noch nach und brachte weitere Punkte ins Spiel. Auch seine Schwester habe Zugriff auf einen Teil der Summe gehabt, und die eigentliche Nutznießerin sei die Mutter gewesen. Er sah sich nur in der Rolle eines Überbringers. Aber auch das überzeugte das Gericht nicht. Die Logik der Richter war eindeutig: Wer die Verfügungsgewalt über das Geld hat, hat sich unrechtmäßig bereichert und ist zum Ausgleich verpflichtet. Ein Recht auf Vertrauensschutz existiert in dieser Situation nicht.
So klar ist die Gesetzeslage
Grundlage für das Urteil ist der Paragraf 118 Absatz 4 im Sechsten Sozialgesetzbuch. Dort steht klipp und klar: Nicht nur die Person, die das Geld erhält, ist haftbar, sondern auch jeder, der Transaktionen vom Konto ausführt. Die Hoffnung, dass Ahnungslosigkeit vor Strafe schützt, zerschlägt sich hier. Für Familienmitglieder mit einer Kontovollmacht gibt es kein Entkommen. Lediglich gerichtlich eingesetzte Betreuer, die nachweislich nichts vom Ableben ihres Schützlings wussten, könnten laut älteren Urteilen eine Ausnahme darstellen.
Auch die Vorgehensweise bei der Rückholung ist klar geregelt. Die Rentenkasse muss sich zuerst an die Bank wenden, um das Geld zurückzufordern. Nur wenn das Konto bereits abgeräumt und die Summe verbraucht ist, dürfen Privatleute belangt werden. Aber Achtung: Nicht jede Überweisung nach dem Tod ist automatisch falsch. Der Paragraf 102 Absatz 5 SGB VI besagt, dass die Rente für den kompletten Sterbemonat gezahlt wird. Verstirbt eine Person also am 10. September, ist die Zahlung für diesen Monat noch korrekt, die für den Folgemonat Oktober jedoch nicht.
Deshalb hat die Deutsche Rentenversicherung eine dringende Empfehlung: Stirbt ein Angehöriger im Ausland, muss sofort der Renten-Service oder die verantwortliche Stelle benachrichtigt werden. Versicherungsnummer und das genaue Todesdatum sind dabei entscheidend. Man sollte das Konto auf keinen Fall zu schnell kündigen, da es für Rückbuchungen benötigt wird. Die goldene Regel lautet: Finger weg vom Geld und erst mal nachhaken! Wer eine unklare Zahlung einfach ausgibt, dem kann Jahre danach eine dicke Rechnung ins Haus flattern, wenn das Geld schon lange weg ist. (red)
