Frau (67) totgerast: Junger Raser (18) muss in Haft
Drei Jahre HaftJunger Raser (18) fuhr mit 100 km/h eine Frau (67) tot.

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Weil der Fahrer zur Unfallzeit noch 18 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts statt. (Archivbild)
Ein junger Mann muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Er hatte mit seinem Wagen einen furchtbaren Unfall mit Todesfolge verantwortet, als er durch eine Bahnunterführung bretterte. Das Drama ereignete sich Mitte Dezember 2024. Laut den Erkenntnissen der Justiz war der damals erst 18-Jährige mit seinem Auto bei Wesel unterwegs, verlor die Herrschaft über den Wagen und prallte frontal in ein anderes Auto. Für die 67-jährige Fahrerin des anderen Wagens kam jede Hilfe zu spät, sie erlag später in einer Klinik ihren Verletzungen.
Gericht spricht Klartext: „Rücksichtslos“ und viel zu schnell
Im Urteil wurde unmissverständlich formuliert, der Fahrer sei in „nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ gefahren. Ein Sprecher des Gerichts gab bekannt, dass der junge Mann davor mit Geschwindigkeiten von bis zu 180 Kilometern pro Stunde über eine Landstraße nahe Wesel geheizt war.
Mit 100 km/h in der 40er-Zone
Die Katastrophe nahm an einem Engpass in einer Bahnunterführung ihren Lauf. Dort ignorierte er das Tempolimit massiv und es kam zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Pkw. Man mag es kaum glauben: Wie der Sprecher mitteilte, zeigte der Tacho kurz vor dem Aufprall noch 100 Stundenkilometer an – gestattet waren dort lediglich 40. Für die Justiz war der Fall klar: ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, das tödlich endete.
Die entsprechende Vorschrift, die illegale Rennen ahndet, gilt ebenso für einzelne Fahrer, die durch ihre rücksichtslose Fahrweise und extremes Tempo andere Menschen in Gefahr bringen. Es spielt keine Rolle, ob ein zweiter Wagen dabei ist. Das Urteil ist bislang nicht endgültig. (dpa/red)
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