Ein kurzer Halt wird kostspielig: Einem Autofahrer droht eine Rechnung von fast 700 Euro.
Rabiate Parkplatz-FalleNach 395 Euro wird eine zweite, hohe Summe verlangt

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Bußgeldbescheid wegen Verkehrsverstoßes, teilweise von Fünfzig-Euro-Schein verdeckt, als Symbolbild.
Für Aufregung sorgt ein Geschehnis auf einem privaten Stellplatz in der Perfektastraße 11, gelegen im südlichen Teil von Wien. Aufgrund einer vermeintlichen Besitzstörung bekam ein Mann, der sein Auto abends lediglich für einen kurzen Moment geparkt hatte, um eine Mahlzeit zu holen, kurz darauf eine Rechnung in Höhe von 395 Euro zugeschickt.
Der Fahrer wurde von dem zuständigen Sicherheitsdienst mit einem Gerichtsverfahren bedroht. Um die Angelegenheit zu beenden, transferierte der Betroffene den geforderten Betrag sofort. Einige Zeit danach kam jedoch schon die nachfolgende Rechnung an: Es wurde eine Zahlung von zusätzlichen 287,12 Euro verlangt, welche beispielsweise Bearbeitungskosten beinhaltete. Das berichtet „FOCUS online“.
Anscheinend ist der Gesamtbetrag von beinahe 682 Euro bei dieser Parkgelegenheit kein isoliertes Ereignis; das Areal wird von dem Boulevardmagazin „Heute.at“ auch „Leisinger Parkfalle“ genannt. Nikolaus Authried, ein Rechtsgelehrter beim ÖAMTC (dem Automobilclub Österreichs), empfiehlt, dass Geschädigte Vorsicht walten lassen sollten. Gegenüber der Zeitung führte er aus, es gäbe keine juristische Basis für zusätzliche Pauschalgebühren, sobald die anfängliche Geldforderung bezahlt wurde. Einzig die entstandenen Gebühren für die Bearbeitung seien juristisch verständlich.
„Parkstrafen-König“: Steckt eine Methode hinter den hohen Bußgeldern?
Es gibt zunehmend mehr Meldungen bezüglich der Praktiken in Wien-Liesing. Hierbei zeigt sich ein wiederkehrendes Schema: Nach einer getätigten Zahlung wird durch eine nachfolgende Rechnung sowie die Androhung rechtlicher Schritte erneut Druck ausgeübt. Ein solches Vorgehen kennt man ebenfalls von Internet-Betrugsmaschen. Berichten zufolge wurden Geschädigte in einigen Situationen nicht bloß zur Zahlung aufgefordert, sondern erfuhren darüber hinaus persönliche Kränkungen. Gemäß „Heute.at“ wurde eine Person indirekt mit der Beleidigung „immerwährender Vollidiot“ bedacht.
Laut Nachforschungen des Blattes aus dem November 2024 gehört das Unternehmen, das für die Bußgelder verantwortlich ist, angeblich dem „Parkstrafen-König“ Stefan S. Mit dieser Betrugsmethode im Bereich der Parkraumbewirtschaftung soll der Rechtsanwalt und Geschäftsmann seinen aufwendigen Lebensstil bestreiten. (red)
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