Zum Inhalt springen

Niederlage vor GerichtDiese Pornoseite muss strengere EU-Regeln befolgen

Ein Mann schaut sich auf einem Smartphone eine Porno-Internetseite an (gestellte Szene).

Copyright: Marcus Brandt/dpa

Ein Mann schaut sich auf einem Smartphone eine Porno-Internetseite an (gestellte Szene). (dpa)

Die Porno-Plattform Stripchat muss sich auf schärfere Auflagen einstellen.

Die Pornoseite Stripchat muss strengere Auflagen für den Schutz ihrer Nutzer erfüllen. Wie das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch verkündete, wehrte sich deren Betreiberunternehmen Technius ohne Erfolg gegen eine Einstufung der Seite als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Für die Pornoseite aus Zypern gelten damit strengere Regeln. (Az. T-134/24)

Die Seite wurde bereits 2023 von der EU-Kommission als sehr große Online-Plattform eingestuft, weil diese mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer aufwies. Damit ist Stripchat dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Das Gesetz gibt Betreibern von großen Webseiten etwa vor, Straftaten zu melden und die Risiken zur Verbreitung von illegalen Inhalten wie Gewaltdarstellungen oder Kinderpornografie zu erfassen und zu reduzieren.

Jugendschutz im Visier: Porno-Plattform Stripchat verliert vor EU-Gericht

Erst im März hatte die EU-Kommission noch Mängel beim Jugendschutz auf der Website festgestellt, etwa beim Zugriff Minderjähriger auf pornografische Inhalte. So sei es möglich, dass Kinder und Jugendliche nur per Klick bestätigen könnten, dass sie bereits 18 Jahre alt seien. Laut Kommission ist dies allerdings keine wirksame Altersbeschränkung.

Obwohl die Seite selbst angab, nur etwa 31 Millionen monatliche Nutzer zu haben, was für eine Einstufung als sehr große Plattform nicht ausreichen würde, ging die EU-Kommission nach einer Berechnung des Analysedienstes Similarweb allerdings von über 62 Millionen Nutzern aus. Das Gericht bestätigte nun, dass lediglich die EU-Kommission die Zahlen zuverlässig berechnet habe. Die Klage von Technius wurde damit komplett abgewiesen. (afp)