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Nazi-Erbe vor GerichtZeugen Jehovas kämpfen um Familienschatz – Richterin macht überraschenden Vorschlag

BGH prüft Streit um Familienarchiv verfolgter Zeugen Jehovas

Copyright: Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof prüft die Klage der Zeugen Jehovas. (Archivbild)

Ein Archiv voller Schmerz und Mut: Dokumente einer von den Nazis gejagten Familie. Um dieses Vermächtnis wird jetzt vor Deutschlands oberstem Gericht gerungen – und der Fall könnte schon bald wieder in Köln auf dem Tisch liegen.

Es ist eine gewaltige Sammlung, die das Leid einer Familie von Zeugen Jehovas während der NS-Diktatur festhält und nun im Zentrum eines Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof (BGH) steht. Annemarie Kusserow, die älteste Tochter, hatte von der Machtergreifung der Nazis bis zu ihrer Festnahme im Oktober 1944 alles zusammengetragen: Bilder, Korrespondenz, Haftanordnungen und Todesurteile. Auch nach dem Krieg bewahrte sie die Sammlung sorgfältig auf.

Nach Kusserows Ableben im Jahr 2005 veräußerte ihr Bruder jedoch das gesamte Archiv der Familie aus dem nordrhein-westfälischen Bad Lippspringe an den deutschen Staat. Eine Vereinigung der Zeugen Jehovas klagt nun in Karlsruhe auf die Herausgabe der über 1.000 Schriftstücke. Auszüge davon sind momentan im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Haken: Kusserow hatte ihre Sammlung eigentlich den Zeugen Jehovas vermacht.

BGH prüft Kölner Urteil: War der Kauf des Archivs rechtens?

Im Kern des juristischen Konflikts steht die Frage, ob die Bundesrepublik die Sammlung „gutgläubig erworben“ hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass ein Käufer auch dann Eigentümer einer Sache wird, wenn der Verkäufer gar nicht der wahre Besitzer war – solange der Käufer davon keine Kenntnis hatte. Das Oberlandesgericht Köln hatte dies im April 2025 zugunsten des Staates entschieden.

Der Senat des BGH äußerte bei der mündlichen Verhandlung am Freitag jedoch erhebliche Zweifel. Wie die dpa berichtet, kritisierte das Gericht, dass die Kölner Vorinstanz viele Aspekte offengelassen habe. Die Vorsitzende Richterin, Bettina Brückner, deutete an, dass der Fall deshalb für eine neue Verhandlung und Entscheidung nach Köln zurückverwiesen werden könnte.

Richterin sorgt für Wende: Appell statt Urteil

Dann aber sorgte Richterin Brückner für eine Überraschung: Sie warb bei den Streitparteien eindringlich für eine andere Lösung als ein Urteil – eine gütliche Einigung. Ein Prozess, so ihre Worte, führe zu einem kompromisslosen Ergebnis, bei dem es einen Gewinner und einen Verlierer gäbe. Sie stellte die Frage in den Raum, ob nicht eine Lösung gefunden werden könne, mit der beide Seiten einverstanden wären.

Die beteiligten Parteien ließen diese Möglichkeit zunächst unkommentiert. Sollte es im Vorfeld zu keiner Einigung kommen, wurde der 22. Mai als Termin für die Verkündung einer Entscheidung durch den BGH festgesetzt.

In der NS-Zeit weigerten sich Zeugen Jehovas, den Hitlergruß zu zeigen oder ihre Kinder in die Hitlerjugend zu schicken. Viele lehnten den Wehrdienst ab und wurden deswegen ab 1933 vom Regime grausam verfolgt. Tausende wurden verschleppt, inhaftiert und gefoltert. Für mindestens 1.700 Mitglieder der Gemeinschaft endete die Verfolgung tödlich. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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