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Knallhart-Urteil zur „Judensau“Warum das Skandal-Relief nicht weg muss

Johannes Block in Anzug und Konferenzraum

Copyright: IMAGO / epd

Johannes Block in Anzug und Konferenzraum.

Ein heftiger Streit um ein antisemitisches Relief eskaliert bis zum höchsten Gericht Europas.

Eine krasse Entscheidung aus Straßburg: Das kontroverse antisemitische Relief an der Wittenberger Stadtkirche muss nicht entfernt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines jüdischen Seniors für unzulässig erklärt, womit das Urteil nun final ist. Der Kläger, Dietrich Düllmann, sah durch das als „Judensau“ bekannte Schmähwerk seine Grundrechte verletzt. Auf dem Relief an der Kirche, wo Martin Luther einst predigte, saugen zwei als Juden erkennbare Personen an den Zitzen einer Sau, während eine weitere Figur dem Tier in den After schaut.

Schon im Jahr 2022 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, bei dem Relief handle es sich um „in Stein gemeißelter Antisemitismus“. Die Richter meinten jedoch, die Kirchengemeinde habe sich in ausreichendem Maße davon distanziert. Eine Informationstafel wandle das Relief in ein „Mahnmal“ um und sorge für die nötige Einordnung. Die Anwältin der Kirchengemeinde betonte, dass die jüdische Gemeinde in diesen Vorgang eingebunden war, was eine Alternative zur Beseitigung des Reliefs sei. Das berichtet „DER SPIEGEL“.

Doch Düllmann wollte das nicht akzeptieren, denn die Erklärungen auf der Tafel waren ihm nicht genug. Nachdem er beim Bundesverfassungsgericht gescheitert war, wandte er sich im Herbst 2024 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – doch auch dieser Anlauf war nun vergeblich. Seine Anwälte hatten ins Feld geführt, die „bizarre“ Darstellung präsentiere „Juden als einen widernatürlichen Abschaum der Menschheit“ und verletze so die Persönlichkeitsrechte „jedes Juden in Deutschland“. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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