Prozess-Chaos um Klette: Urteil jetzt oder erst 2026?
Ende im Klette-ProzessGericht legt Zeitplan fest – Urteil gegen Ex-Terroristin erst 2026

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Der Prozess um Raubüberfälle gegen Daniela Klette steht vor einem Abschluss. (Archivbild)
Was ist denn da los im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette? Das Verfahren wegen mehrerer Raubüberfälle schien kurz vor dem Ende zu stehen. Doch jetzt kommt eine irre Wende: Das Landgericht Verden hat eine neue Frist für Beweisanträge festgelegt – und die ist ein echter Hammer: der 28. April 2026.
Sollten bis dahin keine neuen Anträge eingehen, würde die Anklage an diesem Tag ihr Plädoyer halten, so meldet es die dpa. Doch gleichzeitig gibt es einen Plan für die nächsten Wochen, der auf ein viel schnelleres Ende des Prozesses hindeutet. Was gilt denn nun?
Urteil doch schon Ende Mai?
Laut der derzeitigen Planung des Gerichts in Niedersachsen könnte es nämlich ganz schnell gehen. Die Nebenklage könnte schon am Tag nach den Schlussvorträgen zu Wort kommen. Klettes Verteidiger wären dann am 12. und 13. Mai an der Reihe. Dafür sollen zwei andere Termine Anfang Mai gestrichen werden. Ein Richterspruch wäre damit schon Ende Mai denkbar.
Die Anklage beschuldigt Klette, zusammen mit den ebenfalls untergetauchten Ex-RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Raubzüge durchgeführt zu haben. Ihr Ziel: Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und auch bei uns in NRW.
Millionen-Beute für das Leben im Verborgenen?
Über 2,7 Millionen Euro soll das Trio so zwischen 1999 und 2016 ergaunert haben. Mit dem Geld wollten sie angeblich ihr Dasein im Untergrund bezahlen. Bis zu einer Verurteilung gilt für alle die Unschuldsvermutung.
Doch damit nicht genug. Ende März legte die Bundesanwaltschaft noch eine Schippe drauf und erhob eine weitere, viel gravierendere Anklage. Die Karlsruher Behörde wirft der heute 67-Jährigen jetzt auch zweifachen Mordversuch, Mitwirkung bei Sprengstoffanschlägen, erpresserischen Menschenraub und besonders schweren Raub vor.
Ob und wann es auch deswegen zu einem Verfahren kommt, liegt nun in den Händen des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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