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Neues Arbeitsrecht in der katholischen KircheHomosexuelle äußern Kritik: „Es bleibt ein Rätsel“

Ein Arbeiter hängt in Köln vor der Kulisse des Doms und der Kirche Groß St. Martin eine Regenbogenfahne auf.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich auf ein neues kirchliches Arbeitsrecht geeinigt. Unser Symbolfoto zeigt eine Regenbogenfahne vor dem Kölner Dom am 30. Juni 2017.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich auf ein neues kirchliches Arbeitsrecht geeinigt. Reformbewegungen gehen die Änderungen nicht weit genug.

Vor knapp einem Jahr outeten sich 125 Beschäftigte der katholischen Kirche in einer beispiellosen Aktion als queer und forderten ein Ende zumindest der arbeitsrechtlichen Diskriminierung. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe der 27 Diözesen in Deutschland nach monatelangen Diskussionen auf ein neues Arbeitsrecht geeinigt.

Am Dienstag (22. November 2022) verabschiedeten sie in Würzburg eine entsprechende Änderung der sogenannten „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“. Diese ist arbeitsrechtliche Grundlage für etwa 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas.

Bischöfe beschließen neues Arbeitsrecht in katholischer Kirche

Bislang konnte es diese nämlich den Job kosten, wenn sie sich beispielsweise zu einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bekannten – oder wenn sie nach einer Scheidung wieder heirateten. Damit soll nun Schluss sein. „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit.

Alles zum Thema Homosexualität

„Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“ Bedingung allerdings: „eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums“.

Viel anderes blieb den katholischen Oberhirten aber wohl auch gar nicht mehr übrig. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller nennt die Bischöfe „Getriebene der staatlichen Arbeitsgerichte, die ihnen die bisherigen Instrumente der arbeitsrechtlichen Sanktionierung, insbesondere mit Blick auf die persönliche Lebensführung längst aus der Hand geschlagen haben“. Die „lange Zeit kirchenfreundliche Rechtsprechung“ sei durch die europäischen Gerichte ausgebremst worden, sagt er der Deutschen Presse-Agentur.

Die Reformbewegung „#OutInChurch“, die sich wohl auf die Fahnen schreiben kann, die Entwicklungen mit ihrer Outing-Aktion im Januar dieses Jahres zumindest beschleunigt zu haben, will nur von einem „Teilerfolg“ sprechen. „Es wäre deutlich mehr drin gewesen“, sagt #OutInChurch-Sprecher Rainer Teuber der dpa. „Es ist erstmal mehr als nichts, aber es kann auch bestenfalls nur als Teilerfolg gewertet werden.“

Homosexuelle äußern Kritik an neuem kirchlichen Arbeitsrecht

Teuber kritisiert vor allem, dass trans- oder non-binäre Menschen nicht konkret genannt werden. „Der Blick in die Schlafzimmer entfällt zwar“, sagte Teuber. Unklar sei aber beispielsweise, was kirchenfeindliches Verhalten sein soll, das zu einer Kündigung führen könne. Vieles, sagt er, bleibe schwammig und Auslegungssache.

Auch die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) kritisiert die neue Grundlage für das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche als unzureichend. „Es bleibt ein Rätsel, warum die Bischöfe Trans*- und Inter*-Personen explizit nicht den versprochenen Schutz zusagen“, sagte HuK-Sprecher Thomas Pöschl der Deutschen Presse-Agentur. Er sprach von einem „gravierenden Defizit“.

Im Rahmen des Reformprozesses Synodaler Weg hätten die Bischöfe noch mit 93 Prozent einen Passus beschlossen, der es ausdrücklich verbiete, Menschen „aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität“ nicht einzustellen oder ihnen aus diesen Gründen zu kündigen. „Dieser Passus fehlt in der neuen Grundordnung“, kritisiere Pöschl. Insgesamt nannte er es aber einen „Paradigmenwechsel“, dass das Privatleben arbeitsrechtlich von der Kirche nicht mehr bewertet werden solle. (dpa)