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Kamelle zu aggressiv geworfen?Karnevalist muss sich vor Gericht verantworten – dann die überraschende Wendung

Ärger um Kamellewurf endet vor Gericht (hier ein Symbolbild von 2017 beim Fastnachtsumzug Ludwigshafen-Mannheim) Jecken werfen am 26.02.2017 in Mannheim (Baden-Württemberg) beim gemeinsamen Fastnachtsumzug der Städte Ludwigshafen und Mannheim unter dem Motto: «Egal ob hiwwe oder driwwe, wir sinn all gemeinsam jung gebliewwe» Kamelle von einem Wagen. Foto: Uwe Anspach/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Ärger um Kamellewurf endet vor Gericht (hier ein Symbolbild von 2017 beim Fastnachtsumzug Ludwigshafen-Mannheim)

Normalerweise sorgen Kamelle für erfreute Gesichter. Doch nun musste sich ein Karnevalist wegen des Werfens der Süßigkeiten vor Gericht einfinden.

von Klara Indernach  (KI)

Großer Zoff wegen Kamelle: Ein Karnevalist hat sich jetzt aufgrund eines bizarren Vorfalls bei einem Faschingsumzug in Würzburg vor Gericht verantworten müssen.

Wie „Bild“ berichtet, war dem Mann vorgeworfen worden, am 11. Februar 2024 einer Person mit „voller Wucht“ Bonbons ins Gesicht geworfen zu haben. Der Elferrat der Versbacher Faschingsgesellschaft konnte es nach eigenen Angaben nicht fassen, als ihr Mitglied der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt wurde.

Karnevalist soll Mann mit Kamelle abgeworfen haben

Im Fokus stand derweil auch eine fremdenfeindliche Einstellung des vermeintlich aggressiven Kamelle-Werfers.

Solche Vorwürfe wiegen bei Karnevalisten schwer, denn das Werfen von Kamelle ist eine liebgewonnene Tradition bei Faschingsumzügen, die besonders Kinder begeistert. Dennoch führte dieser Vorfall zur Verwunderung, da das mutmaßliche Opfer nach der Bonbon-Attacke lediglich leichte Verletzungen erlitt und sich selbst schnell entfernte.

Mangels persönlicher Aussage des Betroffenen lehnte sich der Fall auf die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen. Eine dieser Zeuginnen, die den Vorfall vom Straßenrand verfolgt hatte, schilderte, das Opfer könnte in der Tat gezielt getroffen worden sein. Zudem wurde ein ausländerfeindliches Motiv von der Zeugin nicht ausgeschlossen, was dem Vorfall eine zusätzliche Brisanz verlieh.

Dennoch stand die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage auf dem Spiel. Trotz ihres selbst deklarierten „fotografischen Gedächtnisses“ konnte die Zeugin bei Vorlage eines Fotos den Angeklagten nicht identifizieren. Diese Unstimmigkeiten führten zum Zurückziehen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Der Richter fasste zusammen: „Da beißt die Maus keinen Faden ab: Sie waren es nicht, die Zeugin hat Sie nicht identifiziert.“

Max Baumgart, der 1. Präsident der FG Versbach, äußerte gegenüber „Bild“ seine Erleichterung über das Urteil.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Dorothea Köhler) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.