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Gender-DebatteExpertin sorgt für Wirbel: Anrede „Damen und Herren“ ist verfassungswidrig

Die Anrede „Mitarbeiter*innen“ ist in geschlechtersensiblen Sprache formuliert.

Eine Gender-Expertin hat in einem Gutachten im Namen der Stadt Hannover für Aufsehen gesorgt. Das Symbolfoto zeigt die gendergerechte Schreibweise eines Wortes. 

Die gendergerechte Sprache erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter vieler Deutscher. Eine Expertin erklärte nun, wieso die Anrede „Meine Damen und Herren“ verfassungswidrig ist. 

Die gendergerechte Sprache ist seit geraumer Zeit in aller Munde. Während viele in ihr einen angemessenen Bestandteil der Gleichberechtigung sehen, empfinden sie andere als nervig und lästig.

Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität Berlin, geht hierbei allerdings noch einen Schritt weiter. Genderfreie Sprache sei ihrer Meinung nach sogar verfassungswidrig. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Wissenschaftlerin für die Stadt Hannover angefertigt hat.

Hannover ist die Gender-Hauptstadt Deutschlands

Hannover führte 2018 als erste Stadt in Deutschland die Gendersprache verpflichtet für die Verwaltungsebene ein. Schon damals hagelte es massive Kritik. Das 123 lange Gutachten der Wissenschaftlerin soll die damalige Entscheidung nun untermauern und den Gender-Kritikern den Garaus machen.

Ulrike Lembke: „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen“

So sei zum Beispiel die gängige Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ nicht nur inkorrekt. Sie sei sogar verfassungswidrig. Denn durch den fehlenden Genderstern könnten sich Inter-, Trans- und non-binäre-Personen diskriminiert fühlen. Hierbei gehe es darum, dass jedes menschliche Lebewesen das Grundrecht auf Gleichberechtigung hat.

Und das sei sogar juristisch verankert: Denn mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Dritten Option 2017“ muss das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung nun neu verstanden werden. Neben Frauen greift das Gesetz jetzt auch für Trans-, non-binäre und Inter-Personen. Das erklärte die Wissenschaftlerin im „BILD“-Interview.

„Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke in ihrem Gutachten.

Der Einsatz des Gendersternchens sei kein Fehler, es sei die „Verwirklichung zentraler Anforderungen an verfassungskonformes Verwaltungshandeln“.

Verfassungsrechtler hat kein Verständnis für Gutachten

Verfassungsrechtler Prof. Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) sieht Lembke Ausführungen eher skeptisch. „Aus dem Grundgesetz ist die Pflicht zum Gebrauch einer Gendersprache nicht ableitbar. Hier wird aus Artikel 3 etwas herausgelesen, was man offenbar ideologisch für wünschenswert hält“, stellte Lindner gegenüber der „BILD“ klar.

Auch Walter Krämer Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache e.V. kann kein Verständnis dafür aufbringen. „Aus dem Grundgesetz eine Verpflichtung zum Gendern herauszulesen, ist völlig absurd.“ Das Grundgesetz richte sich unabhängig des Geschlechts an alle Menschen, so Krämer.