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„Nur Ja heißt Ja“Nach Fall auf Mallorca: Diese Strafen drohen Sexualstraftätern in Spanien

Der mutmaßliche Fall einer Gruppenvergewaltigung auf Mallorca sorgt aktuell nicht nur in Spanien und Deutschland für Erschütterung. Im Verdacht stehen fünf deutsche Urlauber. Doch welche Strafe könnte sie in Spanien im Falle einer Verurteilung erwarten?

von Paulina Meissner (mei)

Es sind schwerwiegende Vorwürfe, die gegen fünf deutsche Urlauber auf Mallorca erhoben wurden. Sie sollen eine deutsche, jüngere Urlauberin in der Nacht zum 13. Juli 2023 zum Sex gezwungen und sie dabei gefilmt haben.

Der Fall dürfte bei vielen Spaniern und Spanierinnen dunkle Erinnerung an einen ähnlich grausamen Fall aufkommen lassen. Genau dieser war der Auslöser für eine deutliche Verschärfung des Sexualstrafrechts.

Gruppenvergewaltigung in Spanien führte zur Verschärfung von Gesetz

„Manada alemana“, zu Deutsch: „deutsches Rudel“. So werden die aktuellen Verdächtigen in den spanischen Medien bezeichnet. Das hat einen bestimmten Grund. Denn damit soll eine Parallele zu einer Gruppenvergewaltigung in Pamplona gezogen werden.

Der Fall ereignete sich im Juli 2016. Damals hatten fünf junge Männer eine 18 Jahre alte Frau in einem Hauseingang vergewaltigt und dabei gefilmt. Ein zunächst vergleichsweise mildes Urteil gegen diese als „Manada“ bezeichneten Männer löste heftige Proteste im ganzen Land aus.

Und der Protest hatte seine Folgen: Denn daraufhin wurde das Sexualstrafrecht in ganz Spanien geändert und deutlich verschärft. Seit August 2022 gilt nämlich: „Nur Ja heißt Ja“.

Vergewaltigung, wenn Person nicht ausdrücklich zustimmt

Im Einzelfall bedeutet das: Solange eine Person einer sexuellen Handlung nicht ausdrücklich zustimmt, wird dies zunächst als Vergewaltigung gewertet. Egal, ob sich das Opfer in der Situation aktiv gewehrt hat, oder nicht.

Hintergrund ist, dass Vergewaltigungsopfer oft aus Angst oder im Schock stillhalten und schweigen. Auf Vergewaltigung und sexuelle Gewalt stehen dann bis zu 15 Jahre Haft. Wie Strafrechtler Arndt Kempgens dem WDR erklärte, gelte dies sowohl für jene, die an der Vergewaltigung beteiligt waren, als auch für jene, die zugesehen „und damit die Tat gefördert haben“.

Spaniens Gleichstellungsministerin Irene Montero bezeichnete das Gesetz im vergangenen Jahr als einen „entscheidenden Schritt zur Veränderung der sexuellen Kultur“ ihres Landes. Keine Frau werde künftig mehr „beweisen müssen, dass Gewalt oder Einschüchterung im Spiel war“, damit ein sexueller Angriff als solcher eingestuft werde, sagte Montero. Der „Vergewaltigungskultur“ und dem „sexuellen Terror“ werde ein Ende bereitet.

Es war ein Versuch, Sexualdelikte strenger zu bestrafen, doch es gab ein neues Problem. Denn durch einzelne Lücken im Regelwerk führte das Gesetz 2022 unerwartet zur vorzeitigen Haftentlassung vieler Sexualverbrecher und stürzte die Regierung in eine Krise.

Anfang Februar 2023 legte die sozialdemokratische Arbeiterpartei PSOE von Ministerpräsident Pedro Sánchez nun einen Vorschlag für eine Reform des Gesetzes vor. Doch diese muss vom Parlament noch genehmigt werden. Das Zustimmungsprinzip solle aber bleiben.

Strafe auf Vergewaltigung in Deutschland bei mindestens 24 Monaten

In Deutschland müssen Täter und Täterinnen ebenfalls damit rechnen, wegen Vergewaltigung für bis zu 15 Jahren – mindestens aber für 24 Monate – in Haft zu kommen. Und auch hier macht man sich als Zuschauer oder Zuschauerinnen strafbar und riskiert eine Haftstrafe, wegen unterlassener Hilfeleistung.

In Spanien wird jede Art der Gewalt gegen Frauen sehr ernst genommen. Doch nicht nur deshalb sind die Aussichten für die aktuell tatverdächtigen Männer auf Mallorca sehr trüb – selbst falls sie sich am Ende als unschuldig erweisen sollten.

Denn die spanischen Ermittlungen nehmen oft viel Zeit in Anspruch. Ein jüngstes Beispiel dafür ist der Fall der „Kegelbrüder“, die mutmaßlich einen Brand in der „Why Not“-Bar auf Mallorca auslösten. Dort sind die Untersuchungen noch nach über einem Jahr im Gange. U-Haft kann in Spanien bis zu zwei Jahre dauern – und notfalls verlängert werden. Die „Kegelbrüder“ durften gegen Kaution raus aus dem Gefängnis und zurück nach Deutschland reisen. Ein Prozess steht noch aus.