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Eskalation im GerichtssaalChristina Block verweigert die Aussage

Aufregung im Prozess um Steakhaus-Erbin Christina Block! Am sechsten Verhandlungstag kam es zum Eklat im Hamburger Landgericht. Die Unternehmerin will plötzlich nicht mehr reden!

Eskalation im Gerichtssaal! Im aufsehenerregenden Prozess um die mutmaßliche Kindesentführung fliegen zwischen den Anwälten und Anwältinnen die Fetzen.

Als der Anwalt von Christina Blocks Ex-Mann, Stephan Hensel, Fragen stellen will, grätscht ihr Verteidiger Ingo Bott dazwischen. Seine klare Ansage: Seine Mandantin schweigt!

Doch die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt lässt sich davon nicht beirren und ordnet an: Der Anwalt darf seine Fragen stellen. Ob die Angeklagte antwortet, sei ihre Entscheidung. Das will Bott nicht hinnehmen und beantragt prompt einen Gerichtsbeschluss. Der Zoff geht also in die nächste Runde.

Worum geht es in dem aufwühlenden Fall? Die Staatsanwaltschaft wirft der Tochter von „Block House“-Gründer Eugen Block vor, eine filmreife Entführung in Auftrag gegeben zu haben. In der Silvesternacht sollen mehrere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Sicherheitsdienstes ihre beiden Kinder, damals 10 und 13, aus Dänemark nach Deutschland verschleppt haben.

TV-Moderator Gerhard Delling im Gerichtssaal.

Auch auf der Anklagebank: TV-Moderator Gerhard Delling, der Lebensgefährte von Christina Block.

Nur vier Tage später entschied das Hanseatische Oberlandesgericht: Die Kinder müssen zurück zum Vater nach Dänemark! Seitdem läuft der Prozess gegen die Millionärin. Mitangeklagt ist auch ihr prominenter Lebensgefährte, Sportmoderator Gerhard Delling (66).

Der Vater der Kinder, Stephan Hensel (51), wurde bei dem Überfall sogar niedergeschlagen. Jetzt sitzt er seiner Ex-Frau im Gerichtssaal als Nebenkläger direkt gegenüber – eine hochexplosive Situation.

Block selbst hatte zu Prozessbeginn in einer stundenlangen Erklärung alle Vorwürfe von sich gewiesen. Auch die Anwälte und Anwältinnen der anderen sechs Angeklagten, inklusive Delling, hatten der Anklage widersprochen. (red)