„Herzzerreißend“Ärzte wollen kranke Pippa (5) sterben lassen - Entscheidung gefallen

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Ein Gericht in England soll nun über das Schicksal der fünfjährigen Pippa entscheiden. Die Chancen für die weitere Behandlung des Mädchens stehen schlecht. Das Bild wurde im Dezember 2020 aufgenommen.

London – Das Schicksal der kleinen Pippa Knight (5) rührt die Menschen in ihrer Heimat. Denn Pippa ist todkrank. Ärzte in Großbritannien sehen für die Fünfjährige keine Hoffnung mehr und wollen die lebensrettenden Maßnahmen einstellen. Gegen den Willen der Mutter.

Ein britisches Gericht hat nun entschieden, dass die Ärzte die Geräte abstellen dürfen. Die lebenserhaltenden Maßnahmen sollten beendet werden, teilte der High Court in London am Freitag mit.

Die Fünfjährige liegt seit rund zwei Jahren mit schweren Hirnschäden in einem Londoner Krankenhaus. Die Ärzte haben keine Hoffnung mehr und wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden, die Mutter wehrte sich jedoch dagegen vor Gericht.

Der Fall sei „herzzerreißend“, sagte der Richter in London. Allerdings könne Pippa ihre Umwelt oder Interaktionen mit anderen Menschen nicht wahrnehmen. Eine Verlegung nach Hause mit speziellen Geräten, wie sie die Mutter gefordert hatte, sei daher nicht sinnvoll. Die Anwälte der Mutter kündigten an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

England: In ähnlichen Fällen entschied sich das Gericht gegen Behandlung

In Großbritannien gab es bereits ähnliche Fälle, wie die von Alfie Evans oder Charlie Gard. Die beiden Jungen hatten einen seltenen Gendefekt und in beiden Fällen entschied sich das Gericht gegen die weitere Behandlung.

„Die Entscheidung, diesen Antrag zu stellen, wird erst nach sorgfältiger Prüfung und Überprüfung aller verfügbaren Beweise getroffen“, versichert der Anwalt des Krankenhauses vor Gericht und argumentiert damit ähnlich wie in den Fällen von Charlie und Alfie.

Gutachter in Fall Alfie Evans schätzt Chancen für Pippa schlecht ein

Nikolas Haas, Leiter der Abteilung für Kinderkardiologie und Pädiatrische Intensivmedizin am Universitätsklinikum München, vermutete bei Pippa bereits: „Das Muster der Bewertung durch die Kollegen und die Gerichte ist hier leider wieder dasselbe.“ Haas war 2018 im „Fall Alfie“ als Gutachter vor Gericht dabei.

„Die Ärzte – und auch die Richter – in Großbritannien nehmen für sich in Anspruch, dass sie besser entscheiden können, was für das Wohl des Kindes am besten ist“, sagt Haas.

Gerichtliche Entscheidung gegen Willen der Sorgeberechtigten in Deutschland nicht möglich

In Deutschland sieht das anders aus. Hier entscheiden die Sorgeberechtigten und eine Behandlung kann nicht gegen ihren Willen abgebrochen werden.

In Fällen wie diesen erhalten die Eltern eine Beratung von sogenannten Ethik-Konsilen, die ausschließlich nach reiflicher Überlegung eine Empfehlung aussprechen. Einen Fall wie den von Pippa, gab es hierzulande bislang noch nicht, so der Strafrechtler Hans Lilie.

Es ist nicht der erste Schicksalsschlag der Familie: Im Jahr 2017 starb Pippas Vater und 2019 hatte Pippa mit einer schweren Grippeerkrankung zu kämpfen, die die schweren Schäden im Gehirn verursachte. (dpa)